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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1937-01-01 · Heft 4 · p. Seite 339

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
81 (1937)
Issue
Heft 4
Article
Die nationalitätenrechtliche Stellung der Juden im alten Österreich
Date
1937-01-01
Page
Seite 339 (sequence 19)
Language
German
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Die nationalitätenrechtliche Stellung der Juden im alten Österreich 339 Die österreichische Gesetzgebung hat diese Forderung nicht erfüllt. Zwar hat die Rechtsprechung in späterer Zeit (1910) noch Versuche gemacht, bei Bestimmung der Volkszugehörigkeit wieder an das objektive Merkmal der Sprache anzuknüpfen68. Indes hat sich eine einheitliche Auffassung hierüber nicht durchsetzen können69. Überwiegend blieb jedenfalls die subjektive Nationalitätenerklärung des Einzelnen ausschlaggebend. V. So weit die Rechtslage. Auf die national politischen Folgen näher einzugehen, verbietet der zur Verfügung stehende Raum. Lediglich zur Ergänzung des nationalitätenrechtlichen Bildes sei folgendes angedeutet: Die gesamte Nationalitätengesetzgebung des Flabsburgerreiches litt an einem fundamentalen Mangel: Sie gewährte zwar den Ungarn einen selbständigen Staat, den völkischen Gruppen Österreichs erkannte sie aber nicht einmal nationale Autonomie zu. Aus diesem Mißverhältnis zogen die Tschechen die weiteste Konsequenz: Was der heiligen Stephanskrone recht sei, so meinten sie, sei der Wenzelskrone billig. Unter der Losung ״böhmisches Staatsrecht“ verlangten sie deshalb eine Umgestaltung des Dualismus Österreich-Ungarn in ein ״trialistisches“ System Österreich - Ungarn - Böhmen. Die übrigen ״Volksstämme“ waren bescheidener; sie wollten sich mit bloßer Autonomie begnügen. Alle aber standen sich als rivalisierende Gruppen gegenüber. .Die Folge war, daß jeder Volksstamm sich bemühte, die Zahl seiner Angehörigen zu vergrößern. Das nationalpolitisch geeignetste Reservoir hierfür boten die Juden, die — als Nationalität nicht anerkannt — gezwungen waren, sich einem der ״Volksstämme“ anzuschließen. So begann ein Werben um die ״Nationalitätenerklärungen“ der Juden. Schlossen sich diese nun der einen Gruppe an, also beispielsweise der polnischen, so stießen sie damit die Ruthenen zurück und umgekehrt. Dadurch erhielt der Antisemitismus bald in dem einen, bald in dem anderen ״Volksstamm“ besonders starken Auftrieb. 68 Sieinacker S. 49 ff. 69 Vgl. Lukas S. 400 f.r insbes. Anm. 8.

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