Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 81 (1937)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die nationalitätenrechtliche Stellung der Juden im alten Österreich
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 338 (sequence 18)
- Language
- German
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338 Kurt Stillschweig־ galt selbstverständlich für alle österreichischen Staatsangehörigen, mochten sie der jüdischen oder christlichen Religion angehören, deutscher oder tschechischer Abstammung sein, polnisch oder ruthenisch sprechen62. Daß aber gerade die Juden sich in einer besonders eigenartigen Lage befanden, leuchtet ein. Denn sie waren an der naturgegebenen Zurückziehung auf ihren eigenen ״Volksstamm64 durch das Staatsrecht gehindert. Infolgedessen fühlten sie sich häufig keiner der rechtlich anerkannten Nationalitäten ״näher verwandt . . . als der anderen66. Somit war es, wie der Nationalökonom Fr. I. Neumann bereits 1888 schrieb63, ״leicht erklärlich66, daß sie sich manchmal ״der am Ort einflußreichsten Nationalität anschlossen.66 Auf jüdischer Seite ist dieser Tatbestand rückhaltlos zugegeben worden. Etwa der Poale-Zionist Max Rosenfeld meinte61, daß ״die wirtschaftliche Größe und die politische Macht der (anerkannten) Nationen . . . die bestimmenden Faktoren des ,nationalen6 Bekenntnisses der Juden66 seien. Auch der jüdische Nationalrat in Prag hat die auf diese Weise entstandene ״fluktuierende, unaufrichtige Assimilation66 scharf verurteilt65. Um die Bildung nationaler Mischtypen zu verhindern, schlug Bernatzik in seiner bereits zitierten Rektoratsrede vor66, daß eine Änderung des nationalen Bekenntnisses nur alle zehn Jahre zulässig sein sollte. Anders ausgedrückt: Der österreichisdie Rechtslehrer glaubte, ״daß die Assimilierung einer Person innerhalb von zehn Jahren möglich wäre6766. 02 Illustrativ ist in dieser Beziehung eine Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichtshofes vom Jahre 1913 (Steinacker S. 55 f.), in der über die nationale Vergangenheit eines Beschwerdeführers tschechischer Abstammung festgestelit wird: Er habe sein Kind in die deutsche Schule an״ gemeldet, später ein tschechisches Nationalitätenbekenntnis abgelegt, bei der Volkszählung Deutsch als Umgangssprache angegeben, mehreren deutschen Vereinen angehört, sich ״mit Rücksicht auf die böhmische Kundschaft“ in den tschechischen Wahlkataster eintragen lassen und schließlich später wieder die Umschreibung in die deutsche Wählerliste beantragt. 63 a. a. O. S. 87. 64 in ״Der Jude“ I. S. 292. 65 Vgl. die Denkschrift vom 28. Okt. 1918 (in Chasanowitsch-Motzkin, Die Juden frage der Gegenwart, Stockholm 1919 S. 52), 03 S. 31. 67 Steinacker S. 56.