Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 81 (1937)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die nationalitätenrechtliche Stellung der Juden im alten Österreich
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 334 (sequence 14)
- Language
- German
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334 Kurt Stillschweig in josepliinischem Geist gehaltenen Verbote des Jiddischen meist weiterhin in Kraft46. Teilweise wurden sie sogar ergänzt. So durfte bei den Volkszählungen, bei denen seit 1880 die Umgangssprache zugrunde gelegt wurde47, Jiddisch, nicht angegeben werden. Die Folge war, daß 1910 diejenigen zu Ordnungsstrafen verurteilt wurden, die wahrheitsgemäß den Jargon als ihre Umgangssprache bezeichneten48. Selbstverständlich wurde auch vor Geriditen und Verwaltungsstellen Jiddisch nidit berücksichtigt: Demgemäß verwarfen die Behörden jiddisdi abgefaßte Eingaben mit der Begründung, daß man ״nicht in der Lage sei“, die Eingabe ״einer Amtshand- 111 ng zu unterziehen, weil diese Eingabe nidit in einer der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder landesüblidien Sprachen abgefaßt ist49.66 Im galizischen Landtag war Polnisch die Verhandlungssprache, daneben war nur Ruthenisch zugelassen50. Entsprechend ersdiien die ״authentische‘6 Ausgabe des galizischen Landesgesetzblattes in polnischer Sprache, außerdem nur ״in ruthenischer, wie nicht minder nach Bedarf in deutscher Übersetzung51.66 Eine jiddische Ausgabe fehlte52. IV. Außer der Versagung nationaler, insbesondere sprachlieber Rechte hatte die Qualifizierung der Juden als Religionsgemeinschaft noch andere Folgen: Bildete die jüdische Bevölkerung keine eigene Nationalität im Rechtssinne, so mußte jeder Jude einem der anerkannten nichtjüdischen ״Volksstamme66 zugerechnet werden. Anders ausgedrückt: Das osterreichische Recht zwang die ״Volksstämme66, also die Deutschen. Polen, Tschechen usw., Personen ״mosaischer Konfession66 als 40 Nur traten vielfach an Stelle des Deutschen andere ״landesübliche Sprachen'z. B. Polnisch (vgl. Fischei Nr. 298a). 47 Vgl. Rauchberg, Die Bevölkerung Österreichs, Wien 1895 S. 200. 208. 48 Hugelmann S. 723. 49 Slg. a. a. O. S. 771. 60 Fischei Nr. 477. 51 Hugelmann S. 714. 52 Ganz vereinzelt lag es anders. So bestätigte 1909 der Bürgermeister von Radautz, ״daß es hierorts üblich ist, die gemeindeamtlichen Kund« machungen und sonstigen öffentlichen Verlautbarungen in deutscher, rumä« nischer und jüdischer Sprache und Schrift ergehen zu lassen" (Slg. a. a. O. S. 769).