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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1937-01-01 · Heft 3 · p. Seite 263

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
81 (1937)
Issue
Heft 3
Article
Die Staatsauffassung des Don Isaak Abrabanel
Date
1937-01-01
Page
Seite 263 (sequence 7)
Language
German
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Die Staatsauffassung des Don Isaak Abrabanel 263 Theokratische deutlich: Gott ist der eigentliche Heerführer und Gesetzgeber Israels; für diese Zwecke ist also kein König nötig; für die Gerichtsbarkeit hatte wiederum das Synhedrion, das, wie er an anderer Stelle ausführt18, vom Volke gewählt werden sollte, zu sorgen; wenn die Richter sich aber irren sollten, tritt dann Gott selbst als Richter in Funktion. Er erfüllt demnach alle an den König gestellten Aufgaben und nur i hm gebührt der Titel ״K ö n i g“19. Abr. belegt diese These mit Stellen aus der Tora, Propheten und Hagiographen und geht dann an die Beweisführung aus der Geschichte Israels. Die Könige haben im Gegensatz zu den Propheten und Richtern nichts Gutes für Israel gebracht. Die Taten der israelitischen Könige und eines guten Teiles der judäischen haben das Volk ins Unglück und ins Exil getrieben20. Der Prophet Hosea hat bereits diesen Gedanken ausgesprochen mit den Worten ״ich gab Dir einen König in meinem Zorn4 (13!!), Abr. bezieht im Gegensatz zu Nachmanides diese Worte nicht bloß auf die israelitischen Könige, sondern auch auf die judäischen. Nachdem nun Abr. die Monarchie im allgemeinen und insbesondere für Israel als Staatsform verwarf, kommt er auf die Deutung der beiden biblischen Stellen, des Königsgesetzes in Debarim und der Königswahl in Samuel, die 18*Kmt. zu Dt 293b. •. והכוונה השנית היא שתראה שמנוי השופטים היא מתחת יד המלך כי להיות המלך ראש המשפט הגה הוא מסדר האברים אשר תחתיו שהם השופטים והוא הדת והמנהג בכל מלכות קשטילייא וארגונה ומלכות נפוליש ויש ארצות שמנוי השופטים מסור בידי עם הארץ .• י וחגה אדון הנביאים באר בזה שהשופטים שהיו בישראל שאין ראוי שימנה אותם המלך ולא יהיו מידו אבל שהעם יאמינן אותם * Diese absolute Trennung der Gerichtsorgane vom Königtum war in der bibl. Zeit nicht vorhanden. Der König ist häufig genug auch Richter; vgl. Heinrich Heineimann JJLiG Bd. XI S. 127 ff. Dieses Recht wird! allerdings nur dem david. König im Talmud Sanhedrin 19ä zugestanden. Vgl. auch Maim. M. Th. Hilch. Sanhedrin II, 35. Philos Bezeichnung der Richter als ״Vertreter und Gehilfen des Königs“ rührt nach I. Heinemann (Phiions griechische und jüdische Bildung S. 182) kaum aus jüd. Quelle her. 19 * ״ ר״ל שאין ראוי שאדם גשמיי יקרא מלך׳ הכבוד כי אם האל יתברך * ״ Hier wie in der Richterstelle (vgl. ob. Anm. 2) spricht er klar den theokratischen Gedanken aus. ולפי מה שראינו מעניינם בגסיון המה היו במורדי אור המה בישראל הסבו את לבם אחורנית כמו 20 שהתבאר מעניין ירבעם בן נבט והנמשכים אחריו " " י ומלכי יהודה גם הם שבאחרונה נמשכו אחריהם עד אשר ,33 .Vgl. weiter Anm גלתה יהודה מעוני ומרוב עבודה זרה.

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