Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1936-01-01 · Heft 5 · p. Seite 406

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
80 (1936)
Issue
Heft 5
Article
Zur Geschichte der Juden in Landsberg a. d. Warthe
Date
1936-01-01
Page
Seite 406 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2829132-2830015-2830021-2840370--54270-2840426
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

406 Oswald Lassally 1675 drangen die Schweden in die Neumark ein. Den Juden wird am 5. Februar vom Bürgermeister und Rat der Stadt vorgeworfen, daß sie bei dem Einbruch des Feindes heimlich geflohen seien und sich den oneribus (Lasten) entzogen hätten. Die Geheimen Räte schlagen am 17. August vor, die Juden zur Strafe des Geleits für verlustig zu erklären17. Dem Vorschlag entsprechend sollen tatsächlich die Juden ihre Privilegien ver״ lieren. Durch Verfügung vom 3.713. Oktober wird jedoch diese Aufhebung der Geleitbriefe rückgängig gemacht, falls die Ländsbergischen und Frankfurter Juden ״eine erkleckliche Summe Geldes und zwar aufs wenigste 4000 Rtl. bar zahlen"'. Weigerten sie aber die Zahlung, dann müßten sie innerhalb 6 Tagen das Land verlassen. Die Ländsbergischen Juden be~ weisen nun durch Atteste und Quittungen des Magistrats, daß sie ihre Flucht vorher dem Magistrat anzeigten, daß sie vor und nach der Entweichung das Schutzgeld richtig bis auf einen kleinen Rest erlegten und daß die Häuser besitzenden Juden gleich den anderen Bürgern auch in ihrer Abwesenheit die schwedischen Onera tragen halfen. Sie hätten auch ihre Güter nicht aus dem Lande geführt, sondern nur nach Berlin gebracht, wo sie noch seien. Viele Christen hätten das Gleiche wie sie getan und seien geflüchtet. Sie bitten deshalb um Befreiung von der Strafe. Darauf ergeht am 5. November ein Reskript an die Neumärkische Regierung, daß nicht nur die Frankfurter und Ländsbergischen, sondern auch die in den anderen neu״ märkischen Städten ausgewiesenen Juden die Strafe von 4000 Rtl. mit aufbringen müßten. Die Regierung in Küstrin lud darauf die gesamten Juden der Neumark vor. Trotzdem die Frankfurter Juden und die der Neumark nachwiesen, daß sie bei der Schwedendnvasion nicht entwichen seien, so daß es in Frankfurt nur auf 2 oder 3 noch ankäme, nahm die Regierung dennoch alle Juden aus der Neumark in Arrest, weil die Lands״ berger nur 300 Rtl. Buße anboten. Darauf erklärten sich die Landsberger zur Bezahlung von 1000 Rtln. innerhalb von drei Tagen bereit. Aber die Regierung nahm auch dieses Angebot nicht an, behielt die Juden weiter in Arrest und machte in 17 Siehe zu dem Folgenden Preuä. Geh. Staatsarchiv R 21—203 und S. Stern, Bd, 2, Nr. 32-41.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.