Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 80 (1936)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur wissenschaftlichen Talmudpflege in der neueren Zeit
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 353 (sequence 4)
- Language
- German
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Zur wissenschaftlichen Talmudpflege in der neueren Zeit 353 geblich von einem חכם קדמון ספרדי beigefügt. Die uns interessierende Bemerkung z. St. lautet ונראה דמרי־שא דקרא קאמייתי ר׳ יהודח שממנין א׳ על כולם דנר וזכריהו בן ישמעאל הנגיד ..- והיינו כשיא או מופלא שבכ״ד. Die entsprechende Stelle in unserem neuen Text ist noch abzuwarten. Sachlich hat dieser Satz eine wenig beachtete Parallele im Sifre selbst Dt. § 17 (S. 27—28) zu Dt. 117 ,לא תכירו פנים במשפט, זה הממונה להושיב דיינים שמא חאמר וכר Hier ist zweifellos eine alte Tradition von der einstigen richter״ liehen Organisation aufbewahrt. Es gab danach eine Stelle, von der aus• alle Richter ernannt wurden. זה הממונה deutet auf eine einzelne Persönlich« keit, die dieses Amtes waltete. Ob eigenherrlich oder mit Heranziehung des höchsten Gerichtshofes, mag dahingestellt bleiben. Maimonidas läßt beide Möglichkeiten offen. Im ״Buch der Gebote" Verb. 284 (ed. Bloch S. 301) nennt er als Inhaber dieser Macht]בית דין הגדול או ראש ה ג לו!־ Doch über״ setzt er unsere Stelle אלדי y לא תכירי פנים וכר יעני אן הדא אלנהי אנמא הו ל לש כ לה אן יקדם דיינין עלי ישראל וכד woraus hervorgeht, daß in erster Reihe an eine autoritative Einzelpersönlichkeit zu denken sei. Ebenso MT Sanhed. III, 8 כל סנהדרין או מלך או ראש גולה שהעמידו להן לישראל דיין שאינו הגון וכד Die Sonderansicht des R. Juda mag sich, wie es so oft bei ״ מניןSätzen der Fall ist, bloß auf den Schriftnachweis eines aus der Praxis oder von der Tra״ dition her bekannten Satzes beziehen. Unsere Edition begünstigt zumeist die ungekürzte Form der Bibel״ zitate. Doch führt F. diesen Grundsatz nicht streng durch. Man vgl. S. 2 Z. 14, wo Hschr.ר (eine den ganzen Sifre umfassende Hschr.) zu II. Sam. 236 auch noch V. 7 hinzufügt, den F. nicht in den Text auf nimmt. — S. 10 Z. 14 fehlt Jos. 2422 bis auf die letzten zwei Worte, Hschr. א und מ haben auch den ersten Teil. — S. 12 Z. 14 fehlt aus I. Sam. 14, 24 geradezu der schlüssige Versteil, der Beweis, daß יאל einen Schwur einleitet. — S. 17 Z. 5 fehlt der zweite Teil des Verses I. Kon. 3, 9. — S. 33 Ende die zweite und schlüssige Hälfte zu Gn. 4525. Zuweilen bleiben ganze Verse weg. Vgl. S. 18 Z. 4, wo F. mit Absicht Fs 841! wegläßt. Weniger zu rechtfertigen, aber handschriftlich nicht ge״ nügend belegt, ist die Weglassung von Ps 712 S>. 41 Z. 8. Schlüssiger scheinen mir die Varianten der zitierten Bibelverse, u. z. nicht solche, die auch als Abschreibefehler gelten können, wie etwa S. 32 Z. 11; S., 38 Z. 7; S. 47 Z. 8 u. s., sondern Varianten, die sich aus Septuag. und Peschita erklären lassen. Vgl. S. 1 Z. 5 zu Arnos 11; S. 18 Z. 4 zu Ps 151 u. s. Einen verhältnismäßig großen Raum nehmen die Zusätze, oder wenn man will, die Auslassungen ein. Es ist nicht überall leicht zu entscheiden, ob sich die Abschreiber an den entsprechenden Stellen absichtliche Erwei״ terungen oder Kürzungen zuschulden kommen ließen. Man vgl. S. 1 Z. 2; S. 10 Z. 1; 10, 6—7; 11, 7; 16, 12; 18, 8; 19, 3; 21, 3—7; 22, 11; 27, 2; 28, 1; 28, 6; 28, 9—29, 6; 30, 2, 8; 35, 15; 36—38; 46, 4—6; 47, 10—48 u. s. Monatsschrift, 80, Jahrgang 23