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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1936-01-01 · Heft 3 · p. Seite 280

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
80 (1936)
Issue
Heft 3
Article
Aus der Geschichte der Juden in Italien im 18. Jahrhundert
Date
1936-01-01
Page
Seite 280 (sequence 6)
Language
German
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IRI
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280 Ephraim E. Urbach Ergreifung getauft. (Nach der Verlautbarung des ״ משכהaus eigener Erkenntnis"'.) Die Juden hatten die Gefahr dieses Vorgehens, das leicht zum Beispiel werden konnte, sofort erkannt. Sie intervenierten daher bei bedeutenden nicht jüdischen Rechts״ gelehrten und verlangten von ihnen ein Gutachten über die Zu״ lässigkeit des geschilderten Vorgehens. Nach einer gründlichen Untersuchung erklärten die Juristen die Handlungsweise des Präfekten als ungerecht, den Gesetzen, Gebräuchen und päpst״ liehen Verordnungen widersprechend. Der Christ, welcher die Kinder der Kirche ״spendete", besaß kein Recht dazu, da er picht der nächste Verwandte war. (Grundsätzlich wird also das Recht solch einer ״Spende" anerkannt) Nach ihrem Urteile müßten die Kinder ihren Verwandten, die sie bis dahin pflegten, zurückerstattet werden. Die christlichen Gelehrten machten die Juden noch auf die große Gefahr, wenn dieser Fall zum Präzi״ denzfalle werden sollte, aufmerksam. Jeder auch noch so ent״ fernte Verwandte (natürlich christliche) könnte sich ein Ver״ fügungsrecht über jüdische Kinder einräumen. Ferner drohe noch, dieses Vorgehen zu einem gefährlichen Druckmittel in der Hand der Beamten zu werden. Bei der Inkraftsetzung irgend einer zweifelhaften Verordnung, die auf einen Widerstand seitens der Juden stoßen würde, liefe man Gefahr, daß die be״ treffenden Beamten, um einen Druck auf die jüdischen Mit״ bürger auszuüben, zur Ergreifung von Kindern und womöglich zu ihrer Taufe schreiten würden. Nach Bekanntgabe dieses Gutachtens fand eine Sitzung der angesehendsten Gemeindemitglieder und bedeutender christ״ licher Stadtbürger statt, welche beschloß, ein Gesuch an den Papst zu richten. In diesem Gesuche sollte der Fall mit allen Einzelheiten beschrieben werden, ferner sollte das Gutachten der christlichen Juristen und ein Stammbaum der Kinder, aus dem das Verwandtschaftsverhältnis zu ihrem Taufpaten hervorgehe, beigefügt werden. Am Schluß soll die Bitte ausgesprochen werden, der Papst möge eine Untersuchungskommission bestimmen, die das Vorgehen der Behörde prüfen solle.

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