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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1936-01-01 · Heft 3 · p. Seite 271

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
80 (1936)
Issue
Heft 3
Article
Gründung und Privilegien der hebräischen Buchdruckerei in Frankfurt a. O.
Date
1936-01-01
Page
Seite 271 (sequence 10)
Language
German
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Gründung u. Privilegien d. hebr. Buchdruckerei i. Frankfurt a. O. 271 jüdischen Buchdrucker gegeben worden30. Sonst wäre es wohl kaum möglich gewesen, die durch den Talmuddruck entstehenden erhöhten Ansprüche an das Personal zu bewältigen. Die Zahl der bei der Universitätsdruckerei beschäftigten jüdischen Buchdrucker wurde immer größer, was in den Streitigkeiten, die sich um die Wende des 17. Jahrhunderts zwischen Stadt und Universität Frankfurt a. O. bezügl. der beiderseitigen Gerechtsame abspielten, einen besonders beliebten Angriffspunkt seitens der Stadt bildete. Man warf nämlich den Druckern vor, daß sie sich unter dem Vorwand der Druckarbeit in Wirklichkeit dem Handel widmeten und so den Frankfurter Kaufleuten Konkurrenz machten. In dem Vergleich zwischen Stadt und Universität am 19. August 170731 wurden alle Juden der Stadtgerichtsbarkeit unterstellt mit Ausnahme derjenigen, ״welche zu der hebräischen Druckerei adhibiret werden, jedoch daß sie würcklich in der Buchdruckerey arbeiten und unter dem Praetext keine Handlung treiben"'. Dieser Vergleich wurde am 7. September 1707 von König Friedrich I. (als Kurfürst Friedrieh 11L) mit der beigefügten Klausel konfirmiert, daß von der Universität ״nicht mehr als zwey und zwar unbeweibte Juden bey der hebräischen Druckerey angenommen und Sr. Kgl. Maj. bey vorgehender Änderung davon jedesmahl alleruntertänigst Bericht abgestattet werden solle". Die Stadt erklärte allerdings in einem Revers vom 13. Oktober 1707, daß sie auf ewige Zeit auf die Anwendung dieser Klausel verzichte. Diese Be Stimmung wurde auch in etwas gemäßigter Form in das von König Friedrieh Wilhelm I. am 3. Dezember 1718 bestätigte Privileg der Frankfurter Judenschaft (und zwar in Art. 12) auf genommen32. Darin wurde die Zahl der jüdischen Buchdrucker auf einen Korrektor und zwei Setzer erhöht, allerdings ohne daß daran die Bedingung ihrer Unbeweibtheit geknüpft wurde. Für den Druck 30 Die Eingabe des Prof. Becmann vom• Jahre 1688 (präsentiert 25. 8.) befindet sich nebst Beilagen, die die Abschriften der Privilegien enthalten, iin Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem Rep. 78 IV F. 2 Nr. 9 II (8). 31 Abschrift dieses Vergleichs nebst dein weiteren Verhandlungen s. Staatsarchiv Breslau Rep. 132e F. 14 Nr. 8. — Die Juden, werden in § 11 des Vergleichs erwähnt. 32 Staatsarchiv Breslau Rep. 132e Fach 14 Nr. 1 S. 20.

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