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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1936-01-01 · Heft 3 · p. Seite 270

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
80 (1936)
Issue
Heft 3
Article
Gründung und Privilegien der hebräischen Buchdruckerei in Frankfurt a. O.
Date
1936-01-01
Page
Seite 270 (sequence 9)
Language
German
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270 Bernhard Brilling* eine ausdrückliche Wiederholung der Zuschrift vom 1. Mai 1675 bat, wonach seine jüdischen Drucker ebenso wie seine Christ״ liehen den Universitätsschutz mitgenießen sollten. Er wies ferner darauf hin, daß die jüdischen Buchdrucker für die hebrä״ ische Druckerei gebraucht würden, die zum Zweck der nütz״ liehen und notwendigen Förderung des Studiums der orien״ talischen Sprachen eingerichtet sei- Am 1• Juni 1682 erließ daraufhin der Größe Kurfürst zwei Schreiben. Das eine war an die Universität Frankfurt a. O. ge״ richtet und teilte unter Berufung auf die bereits vorher erteilte Genehmigung zur Anstellung jüdischer Buchdrucker mit, daß die jüdischen Buchdrucker Gleichberechtigung mit den bei Professor Becmann beschäftigten christlichen Kollegen genössen, d. h. ebenso wie diese unter dem Schutz der Universitätsjurisdiktion stünden und von dieser folglich• auch ebenso zu schützen seien28. Das zweite Schreiben war an den Magistrat der Stadt Frankfurt a. O. gerichtet und enthielt die gleiche Mitteilung, zugleich aber auch das Verbot, durch den Rabbiner weiterhin Bannsprüche vornehmen zu lassen^ was der Große Kurfürst wohl als einen unzulässigen Eingriff in seine Gerichtshoheit be״ trachtete29. Damit war also die Gefahr von der Druckerei ab״ gewendet, Nach dem Tode des Großen Kurfürsten wandte sich Pro״ fessor Becmann an seinen Nachfolger, Friedrich III,, und bat ihn um die Bestätigung sämtlicher zu seiner Druckerei gehörigen Privilegien, auch soweit sie sich auf die hebräische Druckerei erstreckten. Er fügte aber die Bitte hinzu, das Privileg hinsicht״ lieh der Beschäftigung von jüdischen Buchdruckern dahin zu erweitern, daß er für den Bedarfsfall mehr als zwei (wie ur״ sprünglich nur konzediert) beschäftigen dürfe. Wahrscheinlich ist auch die Erlaubnis zur etwa notwendigen Vermehrung der 28 Es verhielt sich also ebenso wie bei der Druckerei zu Halle, wo die Drucker von 4er Universität inskribiert wurden und ebenfalls zu den aka״ demischeri Bürgern gehörten. M. Freudienthal, Aus der Heimat Mendelsohns (Berlin 1900) S. 178. 2fl Vgl. S. Stern 1/2 S. 40 Nr. 31a (v. Jahre 1674). ־— Der Brief ah die Universität befindet sich im Staatsarchiv Breslau Rep. 132e, Fach 14, Nr. 1, der Brieif an den Magistrat a. a. Ov Fach 61, Nr. 7.

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