Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 80 (1936)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Gründung und Privilegien der hebräischen Buchdruckerei in Frankfurt a. O.
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 269 (sequence 8)
- Language
- German
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Gründung־ u. Privilegien d. hebr. Buchdruckerei i. Frankfurt a. O. 269 dieses Geleitscheines befreit waren, was aber wohl den städti״ sehen Behörden unbekannt war. Daher kajn es, daß sie auch in die Angriffe seitens der Behörden gegen die unvergleiteten Juden mit hereingezogen wurden. Am 5. April 1682 hatte die preußische Regierung wieder ein Ausweisungsdekret gegen die.unvergleiteten Juden in Bran״ denburg erlassen und es auch , dem Frankfurter Magistrat zur Ausführung übersandt, Auf Grund dieser Verordnung ging der Frankfurter Magistrat auch gegen die Jüdischen Buchdrucker״ gesellen, vor, weil sie nicht vergleitet waren; sie,sollten zum sofortigen Verlassen der Stadt genötigt werden. Selbstverständ״ lieh weigerten sich diese Buchdrucker unter Berufung auf die Universitäts״ und Druckereiprivilegien, diesem Befehl Folge zu leisten25.;• Obwohl doch die Kaufleute durch die Buchdruckergesellen überhaupt nicht geschädigt wurden,- bestand; der Rat unter, der Vorgabe, daß sie unvergleitet wären und folglich unter den Ausweisungsbefehl fielen, auf ihrer Ausweisung und versuchte, sie noch dazu durch einen Bann26 des damaligen Rabbiners Joseph Isachar Bär ben Elchanan, des ersten Frankfurter Rab״ biners27, zum Verlassen der Stadt zu zwingen.־ . Professor Becmann, der seine hebräische Druckerei hier״ durch gefährdet sah und hierin wohl auch einen Übergriff des Magistrats gegenüber der Universität erblickte, wandte^ sich sofort an seinen Gönner, den Großen Kurfürsten, den er um 25 Wie groß die' Zahl der im verleiteten Juden war, ergibt sich daraus, daß nach dieser Ausweisung־ im Jahre 1688 - 20 vergleitete und 23 unver״ g־leitete Judenfamilien dort gezählt wurden. S. Stern a. a. Ov I, 2 S. 527.— Ausweisungsbefehle für UnvergLeitete folgten sich ab 1679 rasch hinterein״ ander. S. Stern a. a. O. Ir 2 S. 49 Nr. 43/44. ־־־ S. 50 Anm. 1 wird der Aus״ weisungsbefehl vom 5. 4M682 nicht erwähnt. 26 Auf einen Bann bezieht sich auch das Protokoll einer Vernehmung des Rabbiners Josef I. Bär vom Jahre 1683; s. Stadtarchiv Frankfurt a. O. Abt. XVI Nr. 71 (Protokollbuch) foL 120 ff. 27 ttber diesen Rabbiner siehe Eschk. Ene. X 405 und IX 343. Er ist ca. 1642 geboren, war 1677 in Eibenschütz und von. 1680—83 nachweisbar in Frankfurt a. ö.r wo er bei Becmann ein Werk drucken ließ. Er hatte auch die Aufsicht bei der dortigen Druckerei; s. A. Jaari in ״Kirjath Sefer4 IX (5692/3) S. 394. Bei Wolf, Bibi. Hebraea .HI S. 637 Nr. 1326c heißt er des״ halb auch Bär Frankfurter. Seit 1687 war er Rabbiner in Kremsier.