Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 80 (1936)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Mar Samuel und Schabur I.
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 229 (sequence 15)
- Language
- German
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Mar Samuel und Schabur L 220 dem Talmud Möses, der Meister aller Meister. Aber in diesem Betracht wird Aron noch höher geschätzt als jener. In ihm sieht der Talmud die Verkörperung von ״Frieden und Recht" zugleich, die Verkörperung des ״Friedensrechts", in dem er das Ideal des Rechts erblickt. Schließen denn die beiden Begriffe Recht und Frieden nicht einander aus?, lautet zunächst seine Frage. Und die Antwort wird gegeben: die ideale Rechts״ spfechüng ist dör gütliche Vergleich der beiden Parteien; er ver״ dient den Namen Recht und Frieden16. Einen ähnlichen Ge״ sichtspünkt vertritt nun aber R. Simon, nur mit dem Unter״ schiede, daß hier Billigkeitsgründe in der Rechtssprechung selber ihren Platz finden. So reiht sich die Entscheidung des R. Simon würdig einer ganzen Reihe anderer Erörterungen an, durch die der ganze Seder Nesikin, insbesondere aber gerade der Traktat Baba mezia ausgezeichnet ist. Ich denke u. a. an das, was 16b und 108a zu dem Wort ״Du sollst das Gerade und das Rechte tun" (Deut 618), was über den Begriff ״innerhalb der Linie des Rechts", d. h. über den bloßen Buchstaben des Gesetzes hinaus, aber gemäß seinem wahren Geist, B. k. 99b und B. m. 24b, 39b und vor allem 30b ausgeführt wird, wo als das eigentliche praktische Recht (ואת המעשה אשד יעשון Ex 1820; s. Mechilta z. St.) jenes לפנים משורת הדין bezeichnet ist und erklärt wird, daß Jerusalem zerstört worden ist, weil es sich an das strenge Recht gehalten hat und nicht nach den Grundsätzen vön לפנים משורת הדין ver״ fahren ist, an die denkwürdige Entscheidung des R. bar Ghana a. a. O. 87a zugunsten der Arbeiter, die ein Faß Wein zer״ brachen hatten, und die anknüpft an Spr. 220 ״Damit Du gehest auf dem Wege der Guten und die Pfade der Gerechten hütest" und an viele andere Orte. Dieser Standpunkt bedeutet noch keineswegs eine grundsätzliche Verzichtleistung auf den Kampf üms Recht; s. Schmiedly Die Lehre vorn Kampf ums Recht im Verhältnis zu dem Judentum und ältesten Christen״ tum, Wien 1875, •und meine Abhandlung ״Auge um Auge, Zahn um Zahn4' in Judaica, Festschrift, zum 70. Geburtstag Hermann Cohens, Bin., Cassirer 1912, S. 651 ff. So vieles und so z. Teil Ausgezeichnetes auch über jüdische Gesetzes״ fröttvmigkeit, über den Pharisäismus, über צדיק und חסיד über צדקה und גמילות חסדים 16 Vgl. auch die Erklärung, die Sanhedrin 32b Deut. 1620 gibt, und Tosefta Sanhedrin AbSchn. I Ende.