Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 80 (1936)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Mar Samuel und Schabur I.
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 228 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2829132-2830015-2830019-2840100--54058-2840181- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
228 Jakob Horovitz Gefahr bringt und seine Hand nicht soweit vorstreckt, daß er nahe daran ist zu fallen. Dieses Motiv nämlich hat Maimonides in seinem Mischnakommentar z. St, als das für die Schule Jannais maßgebende bezeichnet15. Ganz abgesehen davon, daß man auch andere Gründe für die Auffassung der Schule Jannais zu finden vermag, hat doch jedenfalls weder R. Simon noch R. Simon ben Lakisch jene Begründung gegeben. Auf die Er״ klärung der Schule Jannais nimmt ja aber Schabur überhaupt nicht Bezug; sie braucht ihm nicht einmal bekannt geworden zu sein. Mir scheint, daß Schabur etwas ganz anderes im Auge hat. Mit Raschi ist die Lehrmeinung des R. Simon dahin zu ver« stehen,, daß dieser im Grundsätzlichen mit R. Meir einig geht und entscheidet, daß das Kraut vom Standpunkt des strengen Rechts aus dem Besitzer des oberen Gartens zu eigen ist, gemäß dem Grundsätze, daß die Zweige des Baumes zu seiner Wurzel gehören (שדי נופו בתר עיקרו). Nur aus Billigkeitsgründen spricht er das, was der Eigentümer des oberen Gartens nicht mit seiner Hand erreichen kann, dem Eigentümer des unteren Gartens zu, nach Raschi darum, weil es jenem peinlich ist, nicht ohne Erlaubnis in dessen Garten Lese halten zu dürfen. Nachmanides glaubt zwar die Erklärung Raschis bestreiten zu müssen, die aber von Abraham ben David neu aufgenommen wird. Hat Raschi recht, so verstehen wir jetzt, daß eine solche Entschei״ düng den besonderen Beifall des persischen Königs zu finden vermochte. Bekannt ist die grundsätzliche Auseinandersetzung über das Wesen des Rechts, die Sanhedrin 6b gibt. Der eine Standpunkt wird schlagwortartig zusammengefaßt mit dem Worte: das Recht durchbohre den Berg, und als ihr typischer Vertreter gilt 15 Die bezüglichen Worte lauten: . י כל שיכול לפשוט את ידו הוא בעגין שלא יסכן בעצמו ויתפשט פשוט שיהיה קרוב .לנפול ממנו אלא שיתפשט שיעור מה שיכול בלא סבכה. Mischne Thora הלכות שכנים IV 9 gibt Maimonides die Meinung der Schule Jannais mit den Worten: .ובלבד שלא יאבום את עצמו wieder, was dann Tur und Sch. A. Ch. Ham. Kap. 167 übernommen haben. Der j. Talmud z. St. hat: יוחנן אמר בשם ר ינאי ובלבד שלא יאוגם S. noch יפה עינים z. St. (Wilnaer Talmud« ausg., Anhang zu ב״ב S. 106), der den Jeruschakni z. St.: אפרים בשם ר׳יל אמר יחלוקוב als mit dem Babli übereinstimmend ansehen will.