Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 80 (1936)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Mar Samuel und Schabur I.
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 218 (sequence 4)
- Language
- German
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218 Jakob Horovitz Idealstaates, der aber nie Wirklichkeit wurde, vor der Seele stehen. Es genügt hier hinzuweisen auf Gittin 62a, wo Geniba R. Huna und R. Chisda mit den Worten begrüßt: ״Heil Euch, Ihr Könige[“; sie sagten: ״Woher weißt Du, daß die Gelehrten Könige genannt werden?'" Er antwortete: ״Es heißt ja (Spr. 815): durch mich (die Weisheit, das ist die Thora) regieren die Könige", auf Sabbath 156ä, wo R. Aschi sagt: ״Ich bin der König", Kethuboth 105b, Sanhedrin 7b, wo Spr. 294 ״dem Könige, der die Welt in Gerechtigkeit regiert", erklärt wird, ״wenn der Richter einem Könige gleicht" usw., sowie darauf, daß Berachoth 64a u. an v. a. 0״ das Zeitwort מלך die Bedeutung hat: als Schuloberhaupt seines Amtes walten, wie denn diese Redeweise bei den Späteren, Scherira u. a., die übliche und immer wiederkehrende ist. Was Samuel angeht, so war sie vielleicht auch mit dadurch veranlaßt, daß er der Autor der be״ kannten Bestimmung: ״Staatsgesetz ist Religionsgesetz" (San״ hedrin 105a) ist, und er so innerhalb des jüdischen Kreises dem König Schabur in gewissem Sinne recht eigentlich erst zum Regententum verholfen hat. Ob die Bezeichnung שבור מלכא für Samuel durch die zwei ersten Buchstaben seines Namens (שמ׳> nahegelegt wurde, was Rabbenu Baruch, s. Kohut a. a. O. s. v. שבור nach עקרי תלי, meint, mag mehr als dahingestellt bleiben. Immerhin ist nicht ausgeschlossen daß dieses oder jenes der hier vorgebrachten Momente mit dafür bestimmend war, daß an die Stelle des bei den persischen Großen üblichen tahm hier der Titel מלך dem Namen des Königs angefügt wurde4. 4 Schaeder ist der Auffassung־, daß eine d!er erwähnten Zusammen״ Setzungen als Ehrentitel nur den Angehörigen des höchsten Adels, nicht aber einem jüdischen Gesetzeslehrer beigelegt werden konnte. Wie dem nun aber auch sein mag, jedenfalls wird diese Bezeichnung׳, auch wenn sie als eine rein innerjüdische aufzufassen ist, doch erst, durch die hier vor״ gelegten Benennungen verständlich. Dazu kommt aber noch, daß Samuel nicht irgend ein jüdischer Gesetzeslehrer schlechthin ist, sondern auch in seiner äußeren Stellung einen hohen Rang einnahm (s. D. Hoffmann, Mar Samuel. Leipzig 1873 S. 27 f. und S. Funk, Die Juden in Babylonien. Berlin 1902 I S. 35), wenn jene auch nicht der eines Exilarchen, gleich gesetzt werden kann. Daß dieser zu den Groß Würdenträgern des Reiches gehört hat, halte ich trotz des Einspruchs von Nöldeke, Tabari S. 68 f.1 gegen Graetz IV, 3. Aufl. S. 254, nach den talmudischen Quellen für erwiesen; s.