Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 80 (1936)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Judenbefehlshaber, Obervorgänger und Landrabbiner in Münsterland
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 113 (sequence 8)
- Language
- German
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Judenbefehlshaber, Obervorgänger u, Landrabbiner in Münsterland 113 Fürsten, sich Geld ■zu verschaffen35. 1757 wird Breslau von dem Hildesheimer Kammeragenten und Rabbiner Herschel Isaac Oppenheimer36 als dessen Vertreter nach Münster ent״ sandt. Oppenheimer hatte in Verbindung mit zwei Frankfurter Firmen für die vom Kurfürsten Clemens August im 7 jährigen Krieg zum Reichsheer gestellten beiden Infanterieregimenten die Verproviantierung und Soldauszahlung übernommen37. Zu der Münsterschen Judenschaft scheint Breslau schon zu Leb״ Zeiten des Obervorgängers Salomon Jacob (gest. 1769) in amt״ liehe Beziehungen getreten zu sein. Wenigstens werden an ihn am 27/ 2. 1760 die Geleitsgelder von der Judenschaft gezahlt38. Seine einstimmig erfolgende Wahl zum Landrabbiner am 3. 9. 1771 fällt ziemlich genau mit der für ihn verlustbringenden Ab״ wicklung des Münzgeschäftes zusammen, so daß der Gedanke naheliegt, daß das Amt für ihn — die Wahl war wohl ein rein formeller Akt — seitens des Hofes als eine Art Schadloshaltung gedacht war. Die beiden ersten Obervorgänger, Nini Levi und Oberrabbiner Isaac Auerbach zu Coesfeld, waren ohne Mit״ Wirkung der Juden einfach ernannt worden. Erst von Abrahams Sohn, Isaac Abraham, wird berichtet, die Judenschaft habe ihn 1720 zum Obervorgänger wieder vorgeschlagen, nachdem er mindestens ein Jahrzehnt bereits im Amt gewesen war. Eine eigenliche Wahl kann auch bei Samuel Essingen nicht statt״ gefunden haben. Freilich macht er Mahler zum Vorwurf, dieser gebe zu, daß die Rabbinerschaft ab electione aliorum abhänge, könne aber nicht beweisen, 1739 aufs neue erwählt worden zu sein. Daraus würde sich mindestens für Mahler eine frühere Wahl ergeben. Andererseits stellt die Münstersche Hofkammer ausdrücklich fest, daß Samuel 1742 ohne vorherige Wahl zum Rabbiner der gesamten Judenschaft ernannt worden sei39. Die Bestätigungsurkunde bestimmte, daß der neue Münstersche Nach seiner Berechnung hat er 26. 1. 1769 noch 1291 Rthlr. 17. 9. zu er״ halten, erhält aber 1772 nur eine Teilzahlung von 650 Rthlrn., also noch nicht die Hälfte. 35 S. Selma Stern: Jud Süßy S. 114 ff., Priebatsch 573; Somtbart: Die J. u. das Wirtschaftsleben!, passim, Kauf man n^Freudenthal: S. 112f. 36 Gronemann: Genealogische Studien, 79 u. 81, G. Hoffrnann 73 ff., Rexhausen: Die J. in Hildesheim, 90 ff. 37 Hoff mann a. a. O. 38 M. Cab. C. XXIV A. 10. 39 Cab. Reg. C. XXIV, Monatsschrift, 80. Jahrgang 8