Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 80 (1936)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Judenbefehlshaber, Obervorgänger und Landrabbiner in Münsterland
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 112 (sequence 7)
- Language
- German
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112 Felix Lazarus was die Auslieferung der J. an den Mob bedeutete. Endlich war in dem Entwurf ein Passus vorgesehen, nach welchem zur besonderen;,Empfindlichkeit'' der J. und als ״einer der schmerzlichsten Posten'" die Münstersehe Judenschaft selbständig gemacht wurde. Die Kölner Judenschaft sah , nämlich, wie aus den Aktenי mehrfach hervorgeht, in der Vereinigung ihres Rabbinats; mit dem von Münster das Mittel, ihrem kärglich besoldeten Rabbiner ein auskömmliches Einkommen zu sichern. Der Entwurf wurde nie ausgeführt. Aber 7 ־ Jahre später, 1771, erfolgte durch den gleichen Fürsten in seiner Eigenschaft als Bischof von Münster Breslaus Ernennung. Breslau stammte aus Hildesheim und tritt uns zum ersten Mal 1743 im Münsterland als Münzlieferant entgegen30. Schon 1662 befiehlt Christof Bernhard31 den J., ״zu schlauung32 neuer Ihrer Müntze eintausend Reichsthaler bey zu schaffen' ■33. Das Kippen und Wippen7 die Ausfuhr guter und die Einfuhr minderwertiger Geld- Sorten?* * * 4, gehörte zu den beliebtesten Mitteln verschuldeter 30 Vgl, Arm. 34. ׳ Oben S. 106 ff. 32 Zur Schlagüng (Prägung). ’ 33 M.. L. Ä. '39; Nr. 9. 34Um eine solche Münz Verschlechterung! handelt es sich auch bei dem Münzprajekt des Münsterschen Hofes. 1753: ist von einer Münzlieferung Breslaus die Rede. (Fürstent. Münster Hofkammer XM, Münzwesen 2). Am 15. 12. 1763 wird er zuiml Hoffaktor ernannt. Für seine 1763 und! 1764 ausgeführten Silberlief er im geil erbittet er Zahlung von 3075 Rthlrn. Statt dessen wird 1766 ein neuer Münzkontrakt mit ihm abgeschlossen. Er verpflichtet sich, 1500 M; Feinsüber an die Münze zu liefern. Für Zusatz anderen Metalls soll er 390 Rthlr. erhalten. Die Mark Feinsilber soll mit 13/4 Rthilr. bezahlt werden. (Hofkammer XXI 2.) Aus diem Münzgeschäft entsteht der so häufige Konflikt mit dem Münzmeister. Coppers ׳soll 1765 das rückständige Silber an d!en Lieferanten Br. abliefern, tut dies aber nicht und behauptet, um sich seiner Pflicht zu entziehen, Br. habe allerhand1 schlechte״ unreine, geringhaltige Münze geliefert.; Breslau; am 11.1 3. 1768 zur Äußerung aufgeforderL erklärt] er habe mit dem MünziinJeister nichts zu tun, sondern mit der Hofkammer Kontrakt geschlossen. Der Münzmeister habe 4 Jahre gewartet, um seine Lügen vörzubringen. Statt das Silber abzuliefern, macht C eine Gegenrechnung auf. Br. habe 25 volle Jahre mit Kniechten bei ihm gewohnt und ihm viel Unruhe und! Schadlen verursacht. Am; 26.;6.11770 wird G. ■ zur Zahlung verurteilt und werden seine •Bürgen" herangezogen. Trotzdem erhält Br. keine ZaWung; Immer wieder weist er darauf hini, wie dringend er das Geld; brauche,1 das er selbst anscheinend von dem verstorbenen Kammeragenten Oppenheimer (in־■ Hildesheim?) geborgt hat März 1771 wird1 die Hof kämm er angewiesen; 500 Rthlr. zu zahlen.