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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1936-01-01 · Heft 2 · p. Seite 110

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
80 (1936)
Issue
Heft 2
Article
Judenbefehlshaber, Obervorgänger und Landrabbiner in Münsterland
Date
1936-01-01
Page
Seite 110 (sequence 5)
Language
German
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110 Felix Lazarus ihm 1739 im Rahmen des Gesamtgeleits auf 10 Jahre die Bestätigung als Landrabbiner des Münsterlandes erteilt. Der Ober- Vorgänger und die Vorsteher unterstützten die Kandidatur des Samuel Essingen, der 1742 seine Anstellungsurkunde erhält22. Als er von dem Stadtrat in Warendorf, seinem Sitz, zur Tribut- Zahlung herangezogen wird, wird am 1. Februar 1743 der Drost zu Sassenberg von seiner Ernennung zum Rabbiner benaehrichtigt und beauftragt, dafür zu sorgen, daß er von der Tribut- Zahlung befreit, und die ihm gepfändeten Sachen zurückgegeben werden23. Samuel Essingen24 war mit Elijahu Ulanow der einzige deutsche Rabbiner, der 1751 auf Jonathan Eibeschütz’ Seite trat25. Juda Mähler starb 1751, wurde also trotz seiner asketi- 22 Er wird als gewesener Rabbiner von Essingen bezeichnet. Mählier nennt ihn einen ״unbekannten Juden!", der nirgends domiziliert und vergleitet sei; ein inutile, contrariuiin‘ Subjektum, das in Deutschland1 nach nicht einmal für einen Rabbiner gehalten werde. Nachdem das Fürstl. Dekret v. 22. Febr. 1742 ihm die Anstellung im Münsterschen in Aussicht;gestellt hat, gibt er seine bisherige Stellung auf und hat ״dahero jetzt schon so geraume Zeit über dienstlos kümmerlich leben müssen". Mähler verficht sein Recht in mehreren Eingaben und erklärt das Dekret als durch unwahre Behauptungen von S. erschlichen. Die andere Seite betont, wie lästig, es für einen prozeßführenden J. sei, sich jedesmal nach dem! Kölner Erzstift begeben zu müssen, um vor dem־ stockblinden und mit anderen Gebresten! behafteten M. seine Sache zu führen. M. erwidert, er sei mit allen seinen 5 Sinnen dergestalt wohl versehen, daß er im Hohen Erzstift Cölen; Herzogtum Arns~ berg und Mark Brandenburg (siel) arinöch würcklich Rabbiner sei und von dem vagier enden J. Samuel nichts zu erlernen brauche. In 40 Dienst jahrein sei nie eine Klage gegen ihn erbeben worden׳. Er erhalte ständig von allen in Teutschiahdt seyenden Rabbinern Anfragen: $. hat gute Zeugnisse von dem Johanniteröbristmeister Cameralhaus Hombach und vom Hochgräflich Degenfeldt-Schömburgschen Almite vorgelegt und dort 15 resp. 16 Jahre fungiert. In Warendorf hat er eine Frobepredigt gehalten. (M. Cab. Reg. C XXIV.) 23 Er wird; auch Samuel Michel oder Samüel ben Maharam genannt. 24 1752 'approbiert er von Warendörf aus den אבן העזר Zolkiew 1753. 1755 und 1763 wohnt in W. ein wohl mit S. identischer ungenannter Rabbiner. (Zuhorn a. ä. O.) Der ,,jüngere Sohn des Oberrabbiners Samuel Michel *, Wolf Samuel, erhält 1757 von Bonn! aus Geleit. (M. Cab. Reg. C. XXIV A. 10.) Da er zu dem Klever Getstreit, in dem sehr zahlreiche deutsche Rabbiner sich äußerten* keine Stellung nahm, so war er vielleicht um 1766 schon, verstorben. 25 Enc. j. VI 308. Vgl. Grätz X 405 und- Anm., sowie Wagenaars Taldot Jaabez, Lublin 1880, S. 26.

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