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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1936-01-01 · Heft 2 · p. Seite 108

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
80 (1936)
Issue
Heft 2
Article
Judenbefehlshaber, Obervorgänger und Landrabbiner in Münsterland
Date
1936-01-01
Page
Seite 108 (sequence 3)
Language
German
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108 Felix Lazarus Jahrgelder, deren Zahlung durch die Drohung erzwungen werdet! sollte, daß ihnen bei 50 Goldgulden Strafe keine Häuser verheuert werden würden11. Über die Ursache des ■Wechsels im Ober vorgängeramte verlautet nichts. 1673 wird bei ihm in Warendorf wegen Hehlerei Haussuchung gehalten. Et beschwert sich, weil das Verfahren gegen die fürstlichen. Edikte verstoße12. 1684 wird er in der Warendorfer Judenliste noch genannt, 1698 nicht mehr13. Ninis beide nächste Nachfolger* stammen aus Coesfeld14, •i 1723 sehen wir wieder! einen Warendorfer als Ober Vorgänger, den Salömon Jacob.; Gleich in diesem Jahre hat er Gelegenheit, sich seiner in ihrer ReligionsM Übung ד bedrängten; Glaubensgenossen anzunehmen1?V Unter Nirii hat als Rabbiner (vgl. S. 107) wohl der 1649 nach Warendorf vergleitete Rabbi Moses fungiert, an dessen Stelle vor 1720 wahrscheinlich■ ■der"1730 verstorbene Moses Cahn trat16. Nun 11 Trotz der Nini;gewährten ■' Steuerfreiheit zahlt er 1654 6 Rthr^ städlt. Steuern. Auf die gewöhn!. städt. Steuern bezieht sich also offenbar die Steuerfreiheit nicht. - , 12 Die Juden unterstanden im׳ Münsterseherv der städt. Gerichtsbarkeit nicht. Schon 1654 hatte er mit der Stadt wegen des ihm von Ferdinand gewährten; Zinssatzes feinen Konflikt. , ׳! \!; 13 1684" sind 5 Juden in ■ W. vergleitet. ז ׳ 14: Darüber handelt־ ein zweiter Aufsatz. 15 Die Juden in Stadtlohn waren wegen unerlaubter Errichtung feiner Synagoge gestraft worden. Der Prozeß zog sich von 1723—1729 hin*. 1736 wurden die Bocholter X wegen eines ähnl. Vergehens1 angeklagt; Vgl. Rixen 51, 63. , 10 Über ihn herrscht große Verwirrung. Rixen S. 77 verstümmelt den Namen in Moyses Gehn! (dagegen S. 37 Moses Gähn), BahUmänn in Moses Kehn. Zuhofn und BaKlmann (Warend. Bl. 1803, Nr. 5) bezeichnen ihn als Kölner Landrabbiner. Irh! Kölner Hochstift amtiert indes bis 1704 Alexander ben Jacob Hakohen! (s. Deutzer Memlarb. ed. Jellinek S. 27) undi-v. 1704 bis! 1751 Juda Mähl er H. Kahn wird an 2 Stellen׳ erwähnt,, in dem bei Rixen S. 75 ff. abgedr uckten Gesamtgeleitspatent des Bischofs Clemens ' August (1719—1761) v. 1720 und in dem Schreiben desselben v. 1730; Der Bischof, zugleich auch Erzbischof von Köln, gestattet י im Geleitspatent v. 1720 die weitere Verwendung des ״zeitherigen Rabiner Moyses Gähn' und bestätigt den Obervorgänger Isaac; Abraham zu Cossfeld. 1730 schreibt er,! die Judenschaft des Hochstiftes (d. h. Münsters; Köln war Erzstift) habe ihm mitgefeil'tr der Rabbine Moyses Kahn sei unlängst mit Tod abgegangen. Sie bittet, ein anderes tüchtiges Subjekt Vorschlägen zu dürfen. Der Irrtum ist auf das Mißverständnis ^besonders :der letzten Stelle zurückzuführeti.

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