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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1936-01-01 · Heft 2 · p. Seite 107

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
80 (1936)
Issue
Heft 2
Article
Judenbefehlshaber, Obervorgänger und Landrabbiner in Münsterland
Date
1936-01-01
Page
Seite 107 (sequence 2)
Language
German
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Judenbefehlshaber, Obervorgänger u. Landrabbiner in Münsterland 107 welchen er für ihm geleistete Vorschüsse durch erhöhten Zinssatz entschädigt5, wird am ■1. Oktober 1651 von Christof zum Befehlshaber und Vorgänger der J. eingesetzt. Als solcher hat er das jährliche Schutzgeld, ein Steuerpauschale6, einzutreiben, in erster Instanz die Streitigkeiten unter seinen Glaubensgenossen zu entscheiden und für diesen Zweck einen Rabbiner vorzuschlagen, sich im Fall der Ausführung einer Erbschaft aus dem Lande mit den Beteiligten über die zu zahlende Erkenntnis zu vereinbaren. Das Emennungsdekret hat große Ähnlichkeit mit dem vom Gr. Kurfürsten 1650 dem bekannten Berendt (Bemdt), Bernhardt oder Baer Levi, auch Baer Warendorf genannt, als Befelchhaber in den westlich der Elbe gelegenen Ländern ausgestellten Dekret7. Wahrscheinlich war Berendt Levi Ninis Bruder und wirkte vermutlich an Ninis Ernennung unmittelbar mit. Jedenfalls ist seine Anwesenheit im Bistum Münster um 1650 nachzuweisen8. Im folgenden Jahr, 1651, wurde Berendt auf Veranlassung seines Bruders, Salomon Levi, Vorstehers in Paderborn, auch zum Vorsteher, Hauptmann und Herrn der Paderbomer Juden berufen (15/2)9. Als Entgelt für seine Geschäftsführung wird Nini Steuerfreiheit zugestanden. Christof Bernhards Nachfolger, Kurfürst Maximilian Heinrich (1683 bis 1688) hob indes die dem Obervorgänger gewährte Vergünstigung wieder auf10. Nini übt sein Amt bis 1668 aus. In diesem Jahr beklagt er sich im Namen der Warendorfer Schutzjuden über die von der Stadt ihnen abgeforderten ungewöhnlichen 5 S. Anirm 12. 0 Das Pauschale betrug eine Verehrung von 12 Pfund! Silbers und eine jährlich zu zahlende Summe von 20 Goldgulden. 1654 waren 600 Rthlr. und ein Jahrestribut von: 88 Goldguldeny 1657 ist ein solcher von 78 Goldgulden zu zahlen. 7 Die beiden Urkunden sind bei Fritz Baer: Das Protokollbuch der Landjudenschaft des Herzogtums Kleve, abgedruckt. 8 Baer a. a. O., Anm. 80. 9 Vgl. Maser: Gesch. d. J. in Dortmund, S. 69, Baer 19 ff., Stern: Der preußische Staat u. die Juden I, 24 f., Kaufmann-Freudenthal: Die Familie Gomperz, passim. Im Coesfelder Stadtarchiv befindet sich ein Brief- Wechsel (20 Stück) zwischen Fürstbischof Ferdinand und dieser Stadt wegen Berendts Aufnahme aus dien Jahren! 1618—1629. Die Aufnahme erfolgte nicht. Berendt stammte aus Bonn. VgL auch Priebatsch: Die Judenpolitik des Absolutismus, S. 779 f. 10 Münster Geh. St.-Arch., M. L. A. 39, Nr, 6.

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