Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 79 (1935)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Eine Wucherenquete in der Kurpfalz
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 449 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2830007-2830014-2839841--53733-2839906- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Ein« Wucherenquete in der Kurpfalz 449 Forderungen der Juden seien gleichsam getötet und brauchten nicht mehr bezahlt werden". Bei Betrachtung des Ergebnisses der Umfrage ist der Be״ griff Wucher, der heute noch kein festumrissener ist, im Sinne der Zeit, in der die Erhebungen gemacht wurden, aufzufassen. Denn was heute als rechtlich zulässig oder verwerflich an״ gesehen wird, war nicht unbedingt auch in früheren Zeiten maßgebend. Die Judenschaftskonzession von 1662 gestattete den kurpfälzischen Juden,, wöchentlich vom Reichstaler einen einfachen Pfennig Zins zu nehmen, was einem Zinsfuß von 14,5 v, H. entspricht. Selbstredend war die Höhe der Schuld (sog. Krempelschulden mußten höher verzinst werden als große Kapi״ talien), die gebotene Sicherheit und der vereinbarte Tilgungs״ modus bei der Festsetzung des Zinsfußes mitbestimmend. Manche Forderungen bestanden, merkwürdigerweise unverzins״ lieh, seit 12 Jahren, eine seit 40 und eine sogar seit mehr als 60 Jahren. In den Sammelberichten der Ämter wird nur auf einen Fall hingewiesen, der als anstößig bezeichnet wird: Ein jüdischer Gläubiger hatte von einer Anzahlung von 12 Rtl. nur 8 Rtl. zur Schuldentilgung verwendet, den Rest aber als Pension einbe״ halten. Vielleicht mag ein oder der andere Geschäftsvorfall auch nach damaliger ethischer Auffassung, obwohl er rechtlich nicht zu beanstanden war, gegen die gute Sitte verstoßen haben. Im großen und ganzen aber enthalten die Berichte der Ämter — abgesehen von einem (Veldenz), in dem sich gar keine Juden niederlassen und aufhalten durften — keine unfreundliche Ge״ sinnung gegen den jüdischen Händler. Nicht eines kommt zu einem Ergebnis, das die Anklagen und Verdächtigungen des Dompröpstlichen Amtmanns gerechtfertigt hätte. Außer dem erwähnten Einzelfalle weiß keines von übermäßigen Zinsen und wucherlichen Kontrakten zu berichten. Das Amt Alzei, dessen Juden de Bonn ganz besonders ver״ dächtigt hatte, entschuldigt sich gleichsam, weil es keine Wucherfälle melden kann. Es ist über das Ergebnis erstaunt und hält es fast für unglaublich, daß die Untertanen den Juden für Krempelschulden keine pensiones zahlen brauchen. Der Rat der Stadt Weinheim bezeugt den dortigen drei Schutzjuden,