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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1935-01-01 · Heft 6 · p. Seite 450

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
79 (1935)
Issue
Heft 6
Article
Eine Wucherenquete in der Kurpfalz
Date
1935-01-01
Page
Seite 450 (sequence 8)
Language
German
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450 Ed. Mahler daß sie verschiedenen Bürgern und Untertanen in ihren Nöten geholfen und keinen mit verbotenen Zinsen und wucherlichem Kontrakt beschwert hätten. Ja, sie (die Juden) hätten bei schon 6 bis 7 Jahren bei Bürgern Ausstände, ohne dafür Pension zu fordern, sondern sie ließen sich mit der Hauptsumme gern be״ friedigen. Ebenso berichtet die Kellerei Eicholzheim, daß kein ihr unterstellter Untertan einem Juden Kapitalzinsen zu geben habe. Es wurde auch keiner mit einem unverantwortlichen Kontrakte beschwert. Was die kleinen Forderungen der Mos״ bacher und Buchener Juden beträfe, so betrügen diese nicht über 12 fl.> und ebenso groß seien die Schulden, die genannte Juden im Dorfe hätten. Das Amt Stromberg meldete: Die Juden sind arme Tröpfe, so dergleichen Schachereien nicht mögen zu führen. Wann sie einem oder dem andern zur Ab״ stattung herrschaftlicher Schuldigkeiten etwas vorstrecken, mögen es höchstens etliche Gulden sein. Manchmal werden sie schwerlich wieder zu ihrer ausgeliehenen Substanz gelangen können.; :־ .» Am längsten dauerten die Feststellungen im Amte Kreuz״ nach, das pfälzisch-badischer Gemeinschaftsbesitz war. Im Januar 1677 wurden die Erhebungen eingestellt, da inzwischen von der Regierung mitgeteilt worden war, daß der ergangene Befehl wegen der Juden wucherlicher Contracte zwar auf ge״ hoben sei, jedoch dahin gesehen werde, daß den Juden keine den Rechten und ihrer Concessiön zuwiderlaufende Handlung gestattet werden soll. Somit endete die Aktion mit einer voll״ ständigen Ehrenrettung der Juden. Zur biblischen Chronologie. Von Ed. M a h l e r. Eine in ihren Folgerungen wissenschaftlich bedeutungsvolle Bibel-steile ist die im Buche Ez 328 hervorgehobene. Indem Eze״ chiel in den aufeinander folgenden, nach Jahren der Deportation des Judäerkönigs Jojachin datierten Zeitfolgen das über Ägypten verhängte Strafgericht verkündet, gibt er als strafendes Vor״ Zeichen für das den Ägypterkönig zu treffende Mißgeschick fol״ ge'nden an: 'כל־־&אורי א1ר ם$מ:ם אכןרירם עליך, ונתתי.ת$ף. על־־־אךצןד נאם, אלני ח Es ist in diesen Worten in genügend klarer Weise

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