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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1935-01-01 · Heft 6 · p. Seite 448

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
79 (1935)
Issue
Heft 6
Article
Eine Wucherenquete in der Kurpfalz
Date
1935-01-01
Page
Seite 448 (sequence 6)
Language
German
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448 B. Rosenthal meistens mit Getreide, im Weinbaugebiete mit Wein abgetragen. Bei verkauften Kühen wurde oft das fallende Kalb als Zins ausbedungen. Besondere Geschäftsgepflogenheiten bestanden beim Viehhandel. Häufig kaufte der Bauer das Vieh nicht, sondern es wurde ihm vom jüdischen Händler leihweise zur Aufzucht und zur Nutznießung überlassen, wobei dieser sich das Eigentumsrecht vorbehielt. Das hatte allerdings den Nachteil, daß der Schaden, falls das Tier verendete oder gestohlen wurde, nur den Eigentümer berührte. Jud Moyses in Neckarsteinach hatte bei einem Bauern in einem Odenwalddorfe 5 Kälber, zu 25 fl. angeschlagen, zur Aufzucht eingestellt. Der Mehrerlös war beim Verkauf unter beiden hälftig zu teilen. Derselbe Bauer erhielt vom gleichen Juden auch eine Kuh zur Nutznießung. Das fallende Kalb gehörte dem Eigentümer. In einem anderen, gleichgelagerten Falle konnte der Bauer statt des Kalbs 4 fl. Milchzins entrichten. Für zwei zur Aufzucht angenommene Kälber soll, sobald sie zu dritt stehen, d. h. sobald das weibliche Tier ein Junges geworfen hat, dieses zur Hälfte dem Züchter gehören. Nicht verwunderlich sind einzelne Klagen der Bauern wegen Übervorteilung beim Pferdehandel. Noch heute gibt dieses Geschäft vielfach Anlaß zu Rechtsstreitigkeiten. Da aber in den Angaben nur der unzufriedene Käufer zu Wort kommt und die Gegenäußerung des beschuldigten Verkäufers fehlt, ist ein abschließendes Urteil nicht möglich. Das gleiche ist auch hinsichtlich anderer Beschwerden über unlauteres Geschäftsgebaren der jüdischen Gläubiger zu sagen, die mangels deren Gegenerklärung nicht ohne weiteres in vollem Umfange als glaubhaft gelten können. Eines kann jedoch als zuverlässig angesehen werden: die Erhebungen riefen eine Beunruhigung im Geschäftsleben hervor, die für die Juden ungünstige Folgen zeitigte und sie, wie das Ober amt Oppenheim der Regierung mitteilte, zu der Beschwerde veranlaßte, daß sie durch das Zahlungsverbot in größte Schwierigkeiten geraten seien. Dazu käme noch, daß ein großer Teil der Schuldner sich sogar verlauten lasse, ״die

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