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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1935-01-01 · Heft 6 · p. Seite 439

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
79 (1935)
Issue
Heft 6
Article
Zur Frage fremder Einflüsse auf das rabbinische Recht
Date
1935-01-01
Page
Seite 439 (sequence 9)
Language
German
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Zur Frage fremder Einflüsse auf das rabbinische Recht 439 nis“ auf ihren eigenen Wunsch zurückginge235, da sie dann auch vermögensrechtliche Nachteile in Kauf nehmen würde236. Kannte man doch auch in Palästina237 eine Abmachung in der Ketuba über gütliche Trennung der Eheleute, und es wird für diese Klausel ein hohes Alter vermutet238. Leider sind auch hier wie in dem ganzen Gebiet des Ehe-Vermögensrechtes die Angaben des Rechtsbuches zu lückenhaft?39, um den talmudisehen Einzel Vorschriften gegenübergestellt zu werden. Rein vermutungsweise auf ihre Grundmotive zu schließen hat aber umso weniger Sinn, als einige Grundtypen dieser Rechtsformen ohnehin ziemlich verbreitet sind, zumal auf dem Boden Babyloniens. ■ ׳ י■י* * Nach einer bekannten Vermutung von Graetz240 soll der Einfluß des islamischen Rechts die ersten Geonim veranlaßt haben, zugunsten der Frau die Scheidung gegenüber der talmudischen Vorschrift zii erleichtern. Ohne daß hier auf das Inhaltliche dieser Hypothese eingegangen werden kann241, ergibt sich doch aus der eben vorgenommenen Zusammenstellung, daß ihr von seiten des Rechtsbuchs nichts im Wege steht, d. h. das 285 Das ist aber nach den andern das. (SRb. S. 13) angeführten Stellen nicht sehr wahrscheinlich, ebenso ist kaum anzunehmen1, daß die ״Entlassung“ nur zwecks Eingehung einer Zwischenehe erfolgte. 236 ygj, Maggid Mischne zu H. Ischut XVI 4. Maim. selbst wendet bei Scheidung wegen Abneigung der Frau den Satz an שלא בהן לה על מגת שתטול ותצא (das. XIV 8). 237 j. Ket. V 10, 30 b und j. B. B. VIII 9, 16 c babylonischer Autor (R. Jose); Verlust des halben Betrages j. Ket. VII 7, 31c. Die Behandlung des Falles ״מאים עלי״ im Babli (Ket. 63 b) ist undurchsichtig. 238 Vgl. J. N. E p s t ein, JJLG VI S. 367 ff. . 239 In einem Bruchstück (zSR. II S. 38) streitet die aus der Ehe entlassene Frau mit dem Manne darüber, ob sie mit ihrem Vermögen entlassen werden: muß. 240 Geschichte der Juden, Band V, 4. Aufl., S. 129 f. 241 Z, B. ergibt sich aus b. Ket. 63 kein klares Bild (vgl. Kommentare und Dezisoren), ob und in welchem Sinne schon der Talmud Zwangsmaßnahmen gegen die Ehepartner (bei Abneigung der Frau) vorsah. S.a.Ty k ocinski, Die gaonäischen Verordnungen (Berlin 1929) S. 4, 28ff. — Die apologetischen Ausführungen in Rabinowicz׳ Übersetzung (דברי ימי ישראל Bd. M Anm. S. 131/2) gehen an der Frage des historischen Sachverhalts vorbei.

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