Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 79 (1935)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zur Frage fremder Einflüsse auf das rabbinische Recht
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 397 (sequence 17)
- Language
- German
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Zur Frage fremder Einflüsse auf das rabbinische Recht 397 Ehe der Gläubiger die Urkunde über Schuldaufnahme und Pfandsicherung zurückgibt, ist nach dem Rechtsbuch142 der Schuldner nicht zur Rückzahlung verpflichtet. Der Talmud kennt nur eine moralische Verpflichtung des Gläubigers einen bezahlten Schuldschein zurückzugeben143 und noch die Dezisoren tragen Bedenken, daraus (beim Bestehen kleiner Zah״ lungsrückstände) bindendes Recht zu machen144. Die Bedeu״ tung der (z. T. staatlichen) Urkunde muß also in Persien eine höhere gewesen sein145. Wie eingangs erwähnt, hatte Frankel vermutet, die Lehre vom erzwungenen Verkauf sei ״aus in Persien herrschenden Verhältnissen hergenommen"146. Es sei bemerkt, daß Bartholo״ maes Fragmente weder einen positiven noch einen negativen Anhaltspunkt in dieser Frage bieten. Hinsichtlich der bedingten Rechtsgeschäfte147 ergeben sich wenig Berührungen. Nach beiden Rechtssystemen kann die Bedingung, ein Teil habe eine Handlung (dauernd) zu unter״ lassen, das Rechtsgeschäft unter Umständen für dessen Lebens״ zeit suspendieren148. Die Regel, daß eine Summe mangels näherer Bestimmung zu gleichen Teilen auf die Komponenten zu verteilen ist, scheint im Rechtsbuch angewandt zu werden, wenn die Schenkung mehrerer Sachen versprochen wurde (und eine derselben aus״ fällt)149; dem Talmud ist sie für die Verteilung an eine Mehr״ heit von Empfängern geläufig150. Wird einem Gesellschafter etwas geschenkt, so kommt dies allen Gesellschaftern zugute: Schenkt der gemeinsame Gläu״ 142 zSR. I S. 40 (vielleicht nicht allgemeine Ansicht). 143 b. Ket. 19 b (R. Josua b. Lewi, Rab.). 144 TqsL ab. ד״ה זמגין, Bet Josef zu Ch. M. 57. 145 Vgi. Baithalonva e, zSR. IH S. 39/40, I S. 43. 146 Gericht!. Beweis S. 56 Anm. 147 Siehe oben Anim!. 102, ferner zSR. III S. 52. 148 zSR; UI S. 44; Baraita b. Git. 83 b .■(= Tos. Git. VII 7), Raba das., vgl. Raschi das. 84 a 149 ♦ד״ה אין חוששין zSR. UI S. 14. 150 Rabbi, R. Josef b. B. B. 143 a, vgl. R. Nachman das. (וחמור״ m״)• Wird eine Sache zwei Personen gemeinsam geschenkt und zwar der einen mit einer (zeitlichen!) Bedingung, so erhält nach Meinung persischer Ge״ lehrter auch die andere sie erst, wenn die Bedingung erfüllt ist. zSR. III S. 63.