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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1935-01-01 · Heft 5 · p. Seite 398

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
79 (1935)
Issue
Heft 5
Article
Zur Frage fremder Einflüsse auf das rabbinische Recht
Date
1935-01-01
Page
Seite 398 (sequence 18)
Language
German
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IRI
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398 Adolf Kober biger die Schuldsumme einem der Schuldner, so erwirbt dieser einen Anspruch darauf nur in Höhe seines Anteils151. Eine merkwürdige Umkehrung dieser Anschauung wird von den meisten Rechtslehrern bestritten: danach sollte, wenn der eine Gesellschafter eine Schenkung ablehnt, auch dem anderen kein Teil daran zukommen; oder es wird wenigstens empfohlen, daß zunächst beide die Annahme erklären, damit dem zweiten die Hälfte zukommt152. Nach der Tosefta (der das jüdische Steuerrecht folgt) kommt ein dem einen Gesellschafter gewährter Zollerlaß allen anteilsmäßig zugute, sofern er nicht als persönliches Entgegenkommen bezeichnet wurde153 (Schluß folgt.) Arbeiten zur Geschichte der Juden in Deutschland. Von Adolf Kober. (Fortsetzung.) Auf Entstehung und Entwicklung jüdischer Gemeinden und die Rechtsentwicklung der jüdischen Gesamtheit in einzelnen Teilen!!Deutschlands in der Neuzeit sind vielfach einzelne Persönlichkeiten! wie! die Hoffaktoren und ihre Familien, — so in Wien seit 1670, in Württemberg seit 1736 — von ausschlaggebender Bedeutung geworden!. Auch die Geschichte der Familie von Hirsch auf Gereuth, die Joseph Prys auf Grund der in den bayrischen Staats- und׳ Familienarchiven vorhandenen Quellen darstellt, (München. 1931, 112 S!.) ist nicht nur eine Geschichte dieser Familie, sondern enthält auch eine Entwicklung der Rechtsstellung der Juden in Bayern bis z. J. 1861. Mit dem Einzuge des kurfürstlichen Schutzjuden Möses Hirsch und seiner Söhne aus Gaukönigshofen nach; Würzburg beginnt der Aufstieg der Familie. Im Jahre 1818 wird der Hofbankier und Großhändler Jakob Hirsch vom König Maximilian Josef von Bayern in den erblichen Adelsstand des Königreiches erhoben!. Bald darauf teilt sich die Familie in eine Würzburger und in! eine Münchener Linie. Der ältere Sohn des Jakob von, Hirsch, Joel Jakob von Hirsch (gest. 1870) in Würzburg, gleich bedeutend als Kaufmann, Bankier und Landwirt, hat sich nicht nur für. die Beseitigung mancher gegen ihn als Juden gerichteten Ausnahmegesetze eingesetzt, sondern auch für die Emanzipation der Juden in Bayern, wirksam gekämpft, sodaß durch den Landtagsabschied vom 10. November 1861 diel Judenemanzipation einen großen Schritt vorwärts gekommen ist. Auch der vorhin genannte Vater Jakob von Hirsch, seit 1824 in München und 1840 verstorben, der Hofbankier, Darlehnsgeber und Vermittler des Staates war, 151 zSR. I S. 39, dazu S. 44. S. noch das.: ,״Von 2 Männern mit gemeinsamem Vermögen erwirbt sich der eine Geld, der andere eine Frau; dann ist das Geld gemeinsames, d!ie Frau aber des Eigentum, der der bessere ist/״ 152 Das. S. 45/46; vgl. in S. 23.; 153 Tos. B. M. VIII 25.

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