Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 79 (1935)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zur Frage fremder Einflüsse auf das rabbinische Recht
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 392 (sequence 12)
- Language
- German
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392 Herbert Finkeischerer des Beklagten auf Nichtwissen in etwas anderer Verwendung auf und ist erst später zu belegen83; gerade ihn den Erben des Schuldners aufzuerlegen, wird nur von einzelnen Rabbinen gefordert und dann allgemein bekämpft84. Dagegen kennt. die Mischna einen Eid der Erben des Gläubigers, daß ihnen nichts über eine Bezahlung der Schuld bekannt ist85. Erscheint die beklagte Partei nicht, so ist nach dem Rechts״ buch das Urteil zu fällen86. (Weniger klar ist, was zu ge״ schehen hatte, wenn׳ nur ein Teil der betreffenden Partei nicht erschien87.) Das jüdische Gericht verhandelte selbst im Not« fall88 höchst ungern in Abwesenheit einer Partei89; es dürfte schwer fallen, in dieser Frage einen eindeutigen Gegensatz zwischen Palästinensern und Babyloniern90 zu konstruieren. Alexa, der gegenüber Rabbi Mana das schärfere Vorgehen ״seiner“ Gerichte gegen nicht erschienene Schuldner rühmte01, war nach älteren Erklärern92 Babylonier; die Neueren93 halten ihn jedoch für einen Nichtjuden. A. Gulak94 hat als einen Hauptunterschied zwischen; römi״ schem und jüdischem Recht folgendes bezeichnet: Die im römi״ sehen Recht vorherrschende Vollziehung eines Rechtsgeschäf״ tes durch W i 11 e nserkl ä r u n g der Beteiligten ist im jüdi״ sehen Recht seltene Ausnahme, die Regel ist hier die (wenig״ 83 Alfasi B. K. X 226, Raschi B. K. 118 a und Ket. 12 b ד״ה פטור; vgl. TurCh. M. 75 § 6;7. ' 84 Sefer Terumot Kap.;13, s. für Ch. M. 69 § 13/14; für einen Sonder״ fall (שטר כיס) R&bM B. B• 70 b (דיה מאי לאו), dagegen. Autoren bei; S. Terumot Kap. 5, 2. ' ' ' ■".ד ’ 85 Scheb. VH;7, vgl. b. 48 a, j. Ket. IX 7, 33 b. Ein Eidi der Gegenpartei kommt dann in allen Fällen n i c h t mehr in Frage. 88 zSR. IV & 11. 87 Das. S 9 ff, 88 Vgl. b. B. K. 112 b; Ket. 88 a (R. :Nachman). 89 Asaf, בתי הדין וסדריהם S. 34ff. 90 b. B. K. a. a Ö., j. Sanh. EI 10r 21 d. 91 j. Ket. IX 10, 33b, Scheb. VII 9, 38a; zur Lesart vgL Resp. Geon. ed. Harkavy Nr.,434. 92 R. Chananel bei Xosf. Ket 88 a פני מקה, דיה ורבא z. St. (Ket.). 93 Seit: קרבן העדה das. Über eine — recht hypothetische — Beziehung der Stelle auf jüddsch״palästinensische Patriziergerichte s. Israel Lev y, המגיד XIV (1870); Ä 117,. 94 מדעי היהדות I S. 44 und zwar S. 45.;