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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1935-01-01 · Heft 5 · p. Seite 385

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
79 (1935)
Issue
Heft 5
Article
Zur Frage fremder Einflüsse auf das rabbinische Recht
Date
1935-01-01
Page
Seite 385 (sequence 5)
Language
German
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Zur Frage fremder Einflüsse auf das rabbinische Recht 385 Dazu geben Rabba und R. Josef28 die begründende Deutung: ״Den Mann hast du [Gläubigerl mir gegeben, den Mann [den Schuldner! gebe ich [Bürge] dir/' Darauf entgegnet R. Nach״ man: ״Das ist doch das Recht der Perser" — ״Umgekehrt, jene halten sich an den Bürgen!" ״Sondern: wie das Recht [oder: das Gericht! der Perser, die keinen Grund für ihre Entscheidung gen geben" — vielmehr bedeutet nach R. Nachman die Mischna: ״Er darf nicht zuerst den Bürgen [zur Zahlung] auf״ fordern", entsprechend der dort beigebrachten Baraita. Es fällt auf, daß der Talmud, daß selbst der Richter R. Nachman sich so wenig über das persische Recht im klaren gewesen sein soll. Äbeles hat die Vermutung angeführt, der Einwand (״Umgekehrt . . .") sei erst später nach einer Ände״ rung des persischen Rechtes eingefügt worden27. Zur Sache selbst nimmt er (z. T. nach Köhlers Vorgang) an, die Mischna in der Erklärung Rabbas und R. Josefs sehe wie viele alte Rechtssysteme, insbesondere auch das neubabylonische Recht, eine Ges t e llungs bürgschaft vor28, d. h. der Bürge hafte zunächst hur mit seiner Person für das Erscheinen des Schuld״ ners, erst hilfsweise verpflichte er sich zur Erfüllung der (Ver״ mögens״)Leistung. Das sasanidische Recht habe, laut dem Talmud, hierin dem neubabylonischen entsprochen. Die verhältnismäßig reichlichen Angaben, die das sasani״ dische Rechtsbuch über die Bürgschaft bietet, sind in keiner Weise geeignet, diese Vermutungen zu bestätigen. Immerhin muß das Problem die Rechtsgelehrten stark beschäftigt haben29, da die betreffenden Sätze wiederholt aufgeführt werden, — teil״ weise mit Äutomamen, also vielleicht nicht als allgemeine An״ sicht. Einmal sind sie sogar, nach Bartholomaes Versicherung30 in ganz ungewöhnlicher Weise, in Form einer Erzählung gekleidet, die hier wiedergegeben sei31: ״Äturparzkar erzählte: Als ich im Begriff war zum Obertribunal zu gehen, da saßen 5 Frauen am Wege und eine sagte: Meister, die folgenden Rechtsfälle ent״ scheide: Wenn zwei Männer Geld als Darlehen aufnehmen und 26 b. B. B. 173 b. 27 MGWJ LXVII (1923) S. 175 Anm. 28 Das. S. 172 ff. 29 zSR. IV S. 36 (Ba rtholomae). 30 Das. 31 Das. S. 35 f.

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