Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 79 (1935)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zur Frage fremder Einflüsse auf das rabbinische Recht
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 383 (sequence 3)
- Language
- German
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Zur Frage fremder Einflüsse auf das rahbinische Recht 383 nische Tradition/ solange überhaupt eine jüdische Gerichtsbar״ keit bestand, mit allem Nachdruck daran fest, das Landesrecht13 auf den meisten Rechtsgebieten nur dort anzuwenden,, wo es der Staat ausdrücklich forderte14, und es wird sich nicht be״ weisen lassen, daß Samuel selbst seinen Grundsatz anders ge״ meint hat. Bei der angeblichen Stellungnahme seines Schülers aber erscheint es befremdlich, daß R. Nachman sich zu der ״persischen“ Rechtsprechung des Exilarchen ausdrücklich in Gegensatz stellte15. Frankel brachte auch sachliche Argumente zur Klärung der Frage bei: er stellte die wenigen Stellen zusammen, an denen der Talmud persisches Recht (zumeist ablehnend) erwähnt16; er betonte im Gegensatz zu Jost17 die geringe Abhängigkeit des jüdischen vom römischen Recht18; danach hielt er eine stärkere Beeinflussung durch das persische wohl nicht für unmöglich19, aber nicht für wahrscheinlich20. Einer wirklichen Prüfung der Frage stand und steht die Tatsache entgegen, daß uns über das zeitgenössische persische Recht sehr wenig bekannt ist. Die Auffindung der babylonischen Gesetze hat die Frage eher kom״ pliziert, da Übereinstimmungen zwischen jüdischem und per״ sischem Recht auch auf unabhängiger Entlehnung aus gemein״ samer babylonischer Quelle beruhen könnten. Immerhin hat Christian Bartholomae vor einer Reihe von Jahren eine Anzahl Bruchstücke aus einem sasanidischen Rechtsbuch veröffentlicht21, die wenigstens einen Vergleich mit 13 das ja keineswegs immer eigentliches Staats gesetz wart 14 Bekannte Formulierung im Responsum des RSbA bei Bet Josef zu Ch. M. 26. 15 b. B. K. 58 b, 16 b. B. K. 58 b (Schadenersatz), B. M. 62 ay 73 b (Zins), 108 a (Grundstücksreoht), B. B. 55 a (Grundstücks״ und Steuerrecht), 173 b (Bürgschaft, vgl. das. 174 b, B.־M. 71 a b), Schebu. 34 b und wahrscheinlich B. B. 58 a u. (Gerichtsverfahren); davon ablehnend B. K. 58 br B. B, 58 a, 173 b, Schebu. 34 b. 17 Geschichte der Israeliten Bd. IV S. 114 f.7 Anhang S. 238 ff. 18 Gerichtl. Beweis S.: 58 f., besonders S. 60 Anm. 19 Gerichtl. Beweis S. 56 Anm. 20 Zeitschrift a. a. O, 21 ״Über ein sasanidisches Rechtsbuch4‘ [im. folgenden abgekürzt ,,SRb.“], Sitzungsber. der Heidelberger Äkad. d. Wiss., phil.״hist. Kl., 1910,