Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 79 (1935)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zur Frage fremder Einflüsse auf das rabbinische Recht
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 382 (sequence 2)
- Language
- German
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382 Herbert Finkeischerer weise äußerte2, die Anerkennung eines erzwungenen Verkaufes3, die der Mischna fremd zu sein scheint, sei persischen Ursprungs. Sehr viel weiter war Josts Äußerung gegangen, die Rabbinen seien durch Samuels bekannten Grundsatz דיכא דמלכותא דיכא ge״ nötigt worden, ״das persische Civilrecht zu studieren und mit ihrer Mischna in Einklang zu bringen“4. Danach nimmt Holdheims Darstellung nicht wunder, daß ״die ältesten Rabbinen (d. h. Samuels Zeitgenossen) das bürgerliche Recht eines anderen Landes für sich adoptierten“5. Aber; auch spätere Darsteller, wie Abr. Krochmal6, glaubten, Samuel habe die allgemeine Übernahme der persischen Landesgesetze befürwortet7. Besonders I. H. Weiß setzt voraus, Samuel und sein Schüler Rab Nachman hätten, als maßgebende jüdische Richter, mehrfach persische Einrichtungen ins jüdische Recht verpflanzt®. Bei Weiß tritt wie bei manchen früheren die Tendenz deutlich hervor; aber auch bei David Hoffmann kann man lesen9, Samuel habe es für notwendig gehalten, das persische Recht zu berücksichtigen und manche jüdischen rechtlichen Bestimmungen nach ihm zu modifizieren10. Den meisten dieser Darstellungen liegt eine irrige Voraus- Setzung zugrunde: man legte den Satz ״Das Recht der Regierung ist (gültiges) Recht"? viel zu Weitgehend aus; das haben schon Leopold Löw11 und vor ihm, mit scharfen Worten, Zacharias Frankel12 ausgesprochen. Wenigstens hielt die ganze rabbi- 2 Der gerichtliche Beweis S.,56, Anm. S. a. A. Gulak יסודי המשפט העברי I S. 60. 8 b. B. B. 47 b: תליוה חבץ זביניה זביבי" 4 Geschichte der Israeliten Bd. TV S. 278. 5 Über die Autonomie der Rabbinen (Schwerin 1843) S. 60. -6 1852) 1 החלוץ) S, 80 f. .. 7 Weniger bestimmt drückt sich G r a׳e t z aus (Geschichte der Juden, Bd. IV., 4. Aufl., S, 262)' 8 דור דור ודורשיו III S. 39, 179. 9 Mar Samuel (Leipzig 1873) S. 42. 10 Seine Belegstellen (b. B. Mez. 108a, B. B. 55a) beweisen freilich nur, daß man zu dem durch landesrechtliche Maßnahmen geschaffenen Rechtszustand1 Stellung nehmen mußte, und beziehen sich zudem auf das Bodenrecht, in dem diese Berücksichtigung zu allen Zeiten am wenigsten1 zu vermeiden! war. 11 Gesammelte Schriften Iür S. 351, 353. 12 Ztschr. für die religiösen Interessen des Judentums I (1841) S. 275.