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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1935-01-01 · Heft 5 · p. Seite 368

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
79 (1935)
Issue
Heft 5
Article
Die wirtschaftliche Stellung der Juden in Bagdad im 10. Jahrhundert
Date
1935-01-01
Page
Seite 368 (sequence 8)
Language
German
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368 A. Cohen Pressungen und Konfiskationen waren an der Tagesordnung. Es fragt sich, was größer war: die Geldgier der hohen Beamten, der Vesire oder des Kalifen selbst. Die Geschichte vom voll״ gesogenen und dann ausgepreßten Schwamm, dieses so oft auf die Leidensgeschichte der Juden angewandte Bild: hier ist es ebenfalls angebracht. In ihrer Angst flüchteten die Besorgten ihre Beute zu J. & A. (u. A.). Natürlich durfte das Depositum nicht in die Geschäftsbücher eingetragen werden. Der Vesir Ibn al Furät hatte bei seinem Fall 160000 Dinar bei J. & A. stehen: sie wurden vom Kalifen Muqtadir beschlagnahmt (572). Im Ganzen beliefen sich die Depositen dieses Vesirs auf Millio״ nen Dinar (583 Anm. 2), z. T. Gangstergewinn (bribery money, 573), z. T. aus der Unterschlagung von Konfiskationsgeldern herrührend. Interessant sind die Funktionen der Firma auf dem Gebiete des eigentlichen Geldhandels. Der Staat benützte ihre Fach״ kenntnisse auf dem Gebiete des Geldwesens, um durch sie den Sortenwechsel (Tausch einer Geldsorte in eine andere) vor״ nehmen zu lassen, der durch die eigentümlichen Währungsver״ hältnisse bedingt war. Auch dies war für den Geldwechsler eine nicht unerhebliche Gewinnquelle, vgl. oben S. 36614 In Zusammenhang mit dem Sortengeschäft standen ver״ schiedene andere Geschäfte, die man mit dem Sammelbegriff der ״bargeldlosen Zahlung" zusammenfassen kann. Diese war im arabischen Reich schon damals nicht selten. Auch die gao״ nische Literatur beschäftigt sich mit ihren Formen, z. B. mit der von Fischei beschriebenen Suftaga. Die Subventionen für die jüdischen Lehrhäuser in Sura und Pumbadita aus Ägypten usw. wurden z. T. in dieser Weise bezahlt (575). Fischei übersetzt suftaga mit ״letter of credit or check". (Andere übersetzen: Kreditbrief, Wechsel, 574 Anm. 3.) Das Beispiel, das Fischei S. 578 gibt15, würde m. E. als Vergütungsauftrag bzw. Giroüber״ 14 'All b. 'Isa suchte als Finanzbeamter den dabei vorgekoimmenen, zu Lasten der Steuerpflichtigen gehenden Mißbräuchen zu steuern,, sein Vor״ gesetzter hinderte ihn aber daran. (So fasse ich die Stelle bei Fischel, S. 343, auf.) 15 Ibn al Furät schrieb an Ahar-on ben 'Amrara, er solle auf seine Rech״ numg dem 'Ali ben 'Isa 2000 Dinar zahlen.

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