Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 79 (1935)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die wirtschaftliche Stellung der Juden in Bagdad im 10. Jahrhundert
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 366 (sequence 6)
- Language
- German
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366 A. Cohen war Gelegenheit zu einem mehr oder minder hohen Agiogewinn gegeben; denn bei der Steuererhebung wurde in Dinaren (einer Goldmünze) gerechnet während die Staatsausgaben z. T. in Dirhams (einer Silbermünze) geleistet wurden10• Josef & Aharon— so wollen wir nach dem Vorgang Fischeis die ״Firma“ nennen —־ waren Steuerpächter der Provinz Ahwäz11, die Fischei a. a. O. Anm. 3 als eine der einträglichsten Provinzen des Reichs, ferner als das Zentrum (stronghold) der kommerziellen Tätigkeit überhaupt und der jüdisch-kommerziellen im Besonderen bezeichnet. In ihren wichtigsten Städten befanden sich große jüdische Gemeinden, die sich in bedeütender (important) ökonomischer Position befanden; Die führenden Kaufleute Tustars waren Juden, in Isfahän, genannt das zweite Bagdad,, war das jüdische Viertel lange Zeit ein Mittelpunkt von Handel und Verkehr. An die Steuerpacht schließen sich überall; wo sie besteht, Finanzgeschäfte an: Der Steuerpächter leistet dem Staat Vorschüsse; dies kann er gefahrlos tun, denn er kann sich an die Steuereinnahmen als Sicherheit und Deckung halten. Der Steuerpächter ist also der prädestinierte• Staatsgläubiger. Auch J. & A. gewährten dem! Staat Darlehen für die steigenden Bedürfnisse des Hofes und hauptsächlich für militärische Zwecke (580, Anm. 7). Über drei Fälle von Darlehen an den Staat berichten die Quellen. Einer davon hat verzweifelte Ähnlichkeit mit einer Zwangsanleihe. Der Vesir ‘Ali b. Tsa kleidete sein Anliegen an J. & A. in die Worte (580): Wollt Ihr verhüten, daß ich Euch in hochnotpeinliche Strafuntersuchung (inflicting penalties) nehme? Es handelt sich um 150 000 Dirham, die ich in den nächsten sechs Tagen für die Truppen brauche. Sicherheit: die Einnahmen der Provinz Ahwäz. Ein anderes Darlehensgeschäft verläuft wenigstens der Form nach milder: J. & A. waren nicht geneigt, das Darlehen zu gewähren, aber der Vesir ließ nicht; davon ab, ihnen zuzusetzen. Sicherheit wie vor. Dies war kein Bluff: Die Weigerung von Kaufleuten oder Finanzmännern, dem Staat Geld zu leihen, führte öfters zu Gewalttaten 10 v. Kremer, 'S. 8, 10״ — Ursprünglich zahlten die westlichen Provinzen (ehemals zu Byzanz gehörig) in Gold, dd© östlichen in Silber. Zu Muqtadirs Zeit hatte sich der Übergang zur GoMwährung bereits vollzogen (v. Kremer, S. 6). Das gesetzliche Wertverhältnis war 1:10, das wirkliche schwankte, in der Zeit Müqtadirs war es auf 1 . 20 gesunken (v. Kremer, S. 7). Im Verkehr setzte sich der Realwert durch, nur die Juristen hielten! am Nominalwert (,,Mark gleich Mark“) fest (ebenda). — Heutiger Geldwert des Dinar 10—12 Goldfrancs (v. Kremer, S. 52, Anm. 3). 11 v. Kremer, Einnahmebudget, S. 63, Anm. 3, Fischei, S, 589;