Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 79 (1935)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Arabische Quellen zur Geschichte der babylonischen Judenheit im 13. Jahrhundert
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 315 (sequence 14)
- Language
- German
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Arabische Quellen zur Geschichte der babylon. Judenheit 315 diesen Mangel nicht zuletzt der Nichtexistenz des Baghdader Exilarchats im 13. Jahrhundert überhaupt zuschreiben. Schon Poznanski hatte gezweifelt, ob das Baghdader Exilarchat sich vom Ende des 12. Jahrhunderts ab noch behauptet hat71; nun verstärkt das Stillschweigen einer so zuverlässigen Quelle wie die des Ibn al Fuwati diesen Zweifel. 3. E1 i b. Z a c h a r j a aus A r b i 1. Auf Grund des Diwans von Elazar hababli nennt Poznanski als den Nachfolger des Daniel b. Abvl״Rabi'a einen Gaon Ali, den er zum Unterschied von Ali Halevi des 12. Jahrhunderts mit Ali II. bezeichnet72. Über seine Amtszeit, nähere Umstände seines Lebens, ja selbst seinen genauen Namen, war aus den bisherigen hebräischen Quellen nichts zu entnehmen. Unser arabischer Chronist füllt auch hier wiederum eine wesentliche Lücke aus: er erwähnt nämlich als Gaon im Jahre 648/1250 einen Eli (Ali)73 b. Zacharja aus Arbil: ״Im selben Jahre (648/1250) verlangte Eli b. Zacharja der Jude aus Arbil, daß man ihn zum Gaon ernenne. Dem wurde entsprochen. Der Wesir besprach die An״ gelegenheit mit ihm und verwies ihn an den obersten Richter. Dieser ließ ihn vor sich Platz nehmen und nach Lobsprüchen auf Allah und seinen Propheten sprach er zu ihm: ״So habe ich dich mit der Führung beauftragt über die Leute deiner Religion, einer Reli״ gion, die das Gesetz, des Islam — möge Allah es dauern lassen, solange Himmel und Erde bestehen — abge״ schafft hat, unter der Bedingung, daß Du richtest zwi״ sehen denen, die ihren Streit vor dich bringen; du sollst ihnen befehlen gemäß dem, was ihnen in ihrer Religion . befohlen wird und du sollst ihnen verbieten gemäß dem, was ihnen in ihrer Religion verboten wird/' Er er״ hob sich dann vor ihm, zog im Vorraum des Richters 71 a. a. CX, S. 119. 72 a. a. Ov S. 49/52. 73 Über die Lesart AlLEli vgl;. Steinschneider JQR., XI. S. 484 und Poznanshi REJ 33, S. 319. In unserem Text steht ^JL& nicht was wohl berechtigt, Eli zu lesen, 21*