Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 79 (1935)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Arabische Quellen zur Geschichte der babylonischen Judenheit im 13. Jahrhundert
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 311 (sequence 10)
- Language
- German
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Arabische Quellen zur Geschichte der babylon. Judenheit 311 der Tat, daß Daniel im selben Jahr, in dem sein Vorgänger gestorben war, Gaon wurde. Wir lesen51: ״Im selben Jahre 645/1247 wurde Daniel b. Samuel b. a. Rabi'a zum Gaon (ras metiba) ernannt.“ Auch die Amtsdauer dieses Gaon können wir nun fixieren, denn aus b. al Fuwati geht hervor52, daß im Jahre 1250 bereits ein anderer Gaon (s. unten) eingesetzt wurde53. Werden so wichtige chronologische Ungewißheiten in der Geschichtskette der babylonischen Gaonim endgültig beseitigt, so gibt uns b. al Fuwati andererseits auch Aufschluß über das Verhältnis des Gaonats zu den islamischen Behörden. So lesen wir wie folgt54: ״Im selben Jahre (645/1247) wurde Daniel b. Samuel55 b. Abi’l-Rabi'a zum Gaon ernannt. Der Wesir Muh. b. al 'alqamija verwies ihn an den obersten Richter56 Abd ar-Rahmän b. al Lamghäni. Dieser ließ ihn vor sich Platz nehmen und sprach zu ihm: ״Ich habe Dich zum Führer über die Leute Deiner Gemeinde eingesetzt — über die Leute Deiner Religion, die das mohammedanische Gesetz abgeschafft hat — damit Du sie innerhalb der Grenzen ihrer Religion führen sollst57., Du sollst ihnen befehlen, gemäß dem, 51 Text S. 218. 53 Text S. 248. 53 Nach J. Mann a. a. G.r S. 255 ff. wäre zwischen Ibn al-Schuwaieh und Daniel b. a. Rabl'a noch ein Gaon namens: Isak hakohen h. all Awäni einzuschalten als das ־ Haupt der Sura^Hochschuile in Baghdad, im Gegen׳- satz zur Pumhedita-Hochschule. Er beruft sich für diese Konstruktion der Gaonenliste auf al Charizi u. Ela za r hababli. Unsere Chronik liefert für diese Ansicht keine quellenmäßigen Unterlagen. '■54 ־ Text S. 218. r5׳ Die Annahme von Poznanski (a. a. O., S'. 47), daß der Vater von Daniel Salamon hieß, ist also zu korrigieren, 56 Hier nimmt der Oberrichter, also die religiöse Instanz, die Ernennung des Gaon vor; in dem Dokument von b!. aliSäl1 war es der Chalif selbst. 57 Das ist eine sehr beachtenswerte Einschränkung der Funktionen des Gaon. Auf die islamische Abrogationstheorie des jüdischen Gesetzes kann hier nicht näher eingegamgen werden. Vgl. Steinschneider: Polem. u־. apolog. Liter. $. 320/324.