Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 79 (1935)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Arabische Quellen zur Geschichte der babylonischen Judenheit im 13. Jahrhundert
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 310 (sequence 9)
- Language
- German
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310 Walter Fischei darunter48. Einst erklärte Abu Ali b. al Masihi, das Haupt der Medizin — ein Mann mit Privilegien, mit freiem Zugang zum Hause des Chalifen — krank zu sein, entschuldigte sich (bei dem Diwan) und bat darum, man möge seine Kopfsteuer durch seinen Sohn in Empfang nehmen. Das wurde ihm jedoch nicht gewährt und er mußte selbst erscheinen und sie zahlen. Es kam einst Ibn äl-Schuwaich, das Haupt der jüdischen Hochschule (o^Jl ׳ט*{;), in das Haiis (des Vorsitzenden des Diwan) und zwar nachts und bat ihn, er möge seine Kopfsteuer von ihm jetzt annehmen. Doch dieser beachtete ihn nicht und erklärte: ,Es ist unumgänglich, daß Du im Diwan am Tage erscheinst und die Kopfsteuer bezahlst/ Er war darin sehr streng und er nahm auf keinen Rücksicht/' Dieser Bericht, der uns vermittelt, wie sowohl der Christliehe Würdenträger als auch das jüdische Oberhaupt bei dem Versuch, sich der mit der Bezahlung ihrer Kopfsteuer verbundenen demütigenden Prozedur zu entziehen, wenig ehrenhaft abgewiesen werden, zeigt uns die politische und soziale Stellung der Vertreter der ״ahl ad-dimma“ sehr deutlich49. 2. Daniel b. Samuel b. A b i' 1 - R a b i'a. Daß der Nachfolger von Ibn al-Schuwaich ein Daniel b. Abi’l-Rabi'a ist, wüßten wir aus dem Diwan des Elazar hababli, ohne daß uns dort nähere Details über sein Wirken vermittelt werden. Vor allem konnte die Amtszeit auch dieses Gaon nur ungefähr bestimmt werden. Poznanski setzt sie in die Jahre zwischen 1240 und 125050. Durch die nunmehr genaue Fixierung des Todesjahres des b. al-Schuwaich, seines Vorgängers, kommt als möglicher Termin seines Amtsantrittes nur die Zeit vom Jahre 1247 an in Betracht. Ibn al Fuwati informiert uns in 48 Nack as-Süli: Adab al׳ Kuttäb, Cairo 1341 S. 213/216 soll gemäß der koranischen Vorschrift dier Schutzgenosse gedemütigt werden. Vgl. auch ״Führer durch die Ausstellung der Papyrus Rainer“, Wien 1894, Nr. 672, S. 177. 49 Nach Petahja (ed. Grünhut) hatte jeder Jude seine Kopfsteuer dem Gaon (ראש הישיבה ) zu zahlen, der sie seinerseits dem Chalifen ablieferte. 50 a. a. (X, S. 49, 68.