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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1935-01-01 · Heft 4 · p. Seite 297

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
79 (1935)
Issue
Heft 4
Article
Die geschlechtliche Stellung des Weibes in Gen 2 und 3
Date
1935-01-01
Page
Seite 297 (sequence 17)
Language
German
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IRI
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Die geschlechtliche Stellung des Weibes in Gert 2 und 31 29.7 Jose sagt dazu: Soll er etwa in jeder Hinsicht ihr gebieten? Die Schriftgelehrten bemerken zu Deut 24e: Er darf nicht binden (bannen) den unteren und den oberen Mühlstein20,, d. h. nicht (etwa kraft eines Gelübdes) der Frau die Beiwohnung versagen/' Ich setze die Hauptsache der Stelle ihrer Bedeutung wegen im Wortlaut her: והוא ימשלבך יכול ממשלה מכל צד ת״ל לא יחבל ריחימורכב: Gemeint ist doch wohl eine allgemeine, grundsätzliehe Verweigerung des Debitum, während eine solche in bestimmten Fällen damit nicht ausgeschlossen sein kann. Jedenfalls erscheint hier Herrschaft und Gewalt des Mannes; gerade auch die sexuelle, ob auch bezweifelt, so doch vorhanden. Was zuletzt gesagt wurde, gilt nun auch imi Blick auf die mannigfachen Hinweise, die Ex 2110-11 betreffen. Nach dieser Stelle ist der Ehemann nicht befugt, der Frau den Verkehr zu versagen, gleichviel ob in polygamen oder monogamen Verhältnissen. Das bedeutet: der Mann darf seiner Frau nicht jeden Verkehr versagen, wohl aber darf er unter Umständen (gleichviel welchen) oder überhaupt einmal sich versagen (z. B. wegen mangelnder Fähigkeit oder höherer, voranstehender Pflichten o. dgl.). Wenn laut Ex 2110 Fleischnahrung (Opferfleisch) und Kleidung der Ehefrau nicht gekürzt (vorenthalten) werden darf, so liegt darin doch keineswegs, daß a l l e Fleisch- und Kleiderwünsche der Frau erfüllt werden müssen. Ebensowenig ist der Ehemann gehalten, j e d e m Verlangen seiner Frau nachzugeben. Sondern das wann und wie oft u. dgl. in Sachen des Verkehrs wie des Fleisches und der Kleider zu entscheiden steht bei ihm. Man denke an Begebenheiten wie Gen 30! _4,14—16. Ähnlich wurde der Schlußsatz von Gen 316 von den älteren Karäern (um 800 n. Chr.) verstanden, vgl. A. Geiger, Urschrift (21 Auf!., Frankfurt, 1928), S. 479 und den Kommentar von J. Theodor zu Gen R. Wenn dann die Mischna den ״widerspenstigen" Mann nicht minder als die ״widerspenstige" Frau sogar durch Androhung 20 Es ist vielleicht nicht überflüssig, hier zu erinnern, daß trotz Allegorisieren der Wortsinn stets seine Geltung behält. Wenigstens bei den palästinischen Gelehrten, anders allerdings in der Praxis der Alexandriner. Billerbeck III 396. Monatsschrift, 79. Jahrgang 20

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