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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1935-01-01 · Heft 4 · p. Seite 294

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
79 (1935)
Issue
Heft 4
Article
Die geschlechtliche Stellung des Weibes in Gen 2 und 3
Date
1935-01-01
Page
Seite 294 (sequence 14)
Language
German
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IRI
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294 Julius Boehmer Weibe begehrt wird, deren Anbahnung jedoch keineswegs in ihrer Macht liegt, sondern lediglich vom Mann bestimmt wird. Es ist doch wohl eine zutreffende, weiter führende Auslegung der Stelle, wenn Erubin 100b deutet: ״Der Mann fordert den Geschlechtsverkehr mit Worten, die Frau begehrt ihn heimlich“, und demgemäß Raschi erläutert: ״Die Anregung zum Geschlechtsverkehr geht vom Mann, nicht von der Frau aus.“ Beide Male ist jedenfalls der Sinn von ימשל getroffen. Zugleich aber wird doch ein hohes Ehrenzeugnis dem Weibe ausgestellt, wenn sie nach der Mutterschaft (und darum, nur darum nach dem Manne) trotz ihrer Schmerzhaftigkeit verlangt14 und so auf die Fortpflanzung der Menschheit bedacht ist, während der Mann an dieser Stelle kein Lob zu beanspruchen hat noch verdient. Zugleich aber ist des Weibes Verhalten eine Gehorsamsbezeugung gegen die Naturordnung, besser: gegen das Gottesgebot Gen 128. Hingegen muß es als oberflächliche Betrachtungsweise gelten, wenn das Weib als eine hingestellt: wird, die lediglich ihre Sklaverei begehre, s. o. Nein, die Erfüllung ihres von Gott eingepflanzten geschlechtliehen Sehnens begehrt sie und erscheint damit sogar, ähnlich wie bei der Verführung im Sündenfall, als tonangebend, dominierend gegenüber dem Mann, bei dem freilich die letzte Ent- Scheidung verbleibt. 9. Nach dem allem würde die Übersetzung von Gen 316 zu lauten haben: ״Gar viele Beschwerden lege ich dir auf in der Zeit, wo du Mutter sollst werden, und dann wirst du die Kinder mit Schmerzen zur Welt bringen. Gleichwohl15 wirst du nach deinem Mann verlangen, er aber hat zu entscheiden“16. Daß die Entscheidung an dieser Stelle beim Manne liegt, ist einfach naturgemäß und daher selbstverständlich. Denn die begehrende Frau ist jedenfalls zugleich auch fähig, nicht hingegen immer der Mann. Dessen Entscheidung hat in diesem Fall sicherlich nichts mit Obergewalt oder Tyrannei und gar 14 Dafür, daß bei dem Sehnen nach dem Mann an die Beiwohnung gedacht ist, verweist Knobel auf Gen 3015 f. 15 Nur Hermann Menge, einer der neusten Bibelübersetzer, hat an dieser Stelle ein ״doch.“ gesetzt. 18 Über dich, nämlich ob dein (heimliches) Verlangen zu: gewähren sei.

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