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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1935-01-01 · Heft 4 · p. Seite 293

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
79 (1935)
Issue
Heft 4
Article
Die geschlechtliche Stellung des Weibes in Gen 2 und 3
Date
1935-01-01
Page
Seite 293 (sequence 13)
Language
German
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Die geschlechtliche Stellung des Weibes in Gen 2 und 3l 293 noch deutlicher hervorträte, wenn man 223 מאישה für das unbestimmte, farblose $מאי läse, wozu man nach dem Wortlaut der ältesten Übersetzungen: Targum, Samaritaner und Septuaginta, ein Recht, ja fast die Pflicht hat11. 8. Erst jetzt endlich sind wir gerüstet, dem Verständnis der Stelle, von der wir ausgingen 3le, näher zu treten. Dieses hat man sich von jeher am meisten verbaut durch die Aufstellung, daß alle drei Strafen (״Flüche“) über Schlange, Weib und Mann zweiteilig seien, s. o. Dies trifft keinesfalls zu. Für die Schlange gilt, daß ihr Kriechen lediglich Voraussetzung der Art ihres beständigen Kampfes mit dem Menschen und des Verständnisses für diese Kampfesart ist (so wie der Geburtsschmerz als Gipfelung der Schwangerschaftsbeschwerden erscheint). Beim Mann aber ist der Tod (nicht die Todesstrafe, denn der Tod ist be~ reits 21733״ in Aussicht gestellt12 und konnte laut 322 selbst nach dem Sündenfall noch umgangen werden) keine selbständige Strafe, sondern die naturgemäße, das heißt: gottgesetzte Folge (״bis daß du"') der mühseligen, schweißreichen Ackerarbeit13. Wie die Strafe der Schlange und des Mannes, so ist nun endlich auch die Strafe des Weibes eine einheitliche. Sie liegt in den Beschwerden der Mutterschaft, die gleichwohl vom 11 Der etwaige Einwand, daß 2, 23 mit ,א #זר jedes Weib gemeint sei und jedes Weibes Benennung als ,אשך gerechtfertigt werden solle, verfängt darum nicht recht, weil es sich gemäß Wortlaut und Zusammenhang zunächst doch sichtlich nur um Eva handelt; von allenanderen Frauen aber gilt, daß sie dieser ihr Dasein verdanken und daher durch sie mittelbar als von ״ihrem“ Mann entnommen heißen dürfen; im übrigen aber kein einziges Weib außer Eva auch nur vom ״Mann“ (allgemein) entnommen heißen darf. Auf solche Gedankengänge überhaupt ist der Verfasser ebenso wenig geraten, wie er zu 3, 16 nicht die Frage aufgeworfen hat, ob es denn nicht weibliche Menschen gibt, die so oder so von Beschwerden der Geschlechtlichkeit (Kinder), der Schwangerschaft und1 Geburt (aus Gründen der Gesundheit oder in Fällen wie 2 Sam. 6, 23) verschont bleiben. Vgl. dazu die oben angeführte Äußerung Dillmanns S. 285 f. 12 Mit dem Essen der verbotenen Frucht war der Tod gegeben. Es bedurfte also nach dem Sündenfall keiner neuen, besonderen Strafandrohung, Das gilt, auch wenn man Jacobs Hinweis zu der Stelle s. o. nicht anerkennt. 13 Ähnlich ist die Erkenntnis der Nacktheit 37 zugleich Voraussetzung und Andeutung der Erkenntnis der Geschlechtlichkeit.

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