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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1935-01-01 · Heft 3 · p. Seite 256

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
79 (1935)
Issue
Heft 3
Article
Jüdische Übersetzer am Hofe Karls I. von Anjou, Königs von Sizilien (1266-1285)
Date
1935-01-01
Page
Seite 256 (sequence 11)
Language
German
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256 Willy Cohn lichkeit ans Werk gegangen. Im Jahre 1282 ist alles zu einem guten Abschluß gekommen; das war umsomehr zu begrüßen, als das Leben König Karls sich seinem Ende zuneigte und in den letzten Jahren seiner Regierung die sizilianische Vesper den Bestand des Königreiches gefährdete und schließlich zum Verlust dieser schönen Insel führte. Als König Karl am 31. August 1282 bei der Belagerung Messinas begriffen war, wurden eine ganze Reihe, von Vermerken eingetragen, die uns noch einmal in dieses ganze großartige Werk arabisch-christlich-hebräischer geistiger Zusammenarbeit hineinblicken lassen. Zunächst quittierte Farag• über die Hefte, aus Schafhaut23 hergestellt, die ihm zur Übersetzung des Taquün und der ״Expositiones vocabulorum seu sinonimorum simplicis medicine“ zur Verfügung gestellt worden waren. Für seine Tätigkeit hier‘- bei empfing er eine angemessene Besoldung, über die er ebenfalls quittierte29. Ferner erhielt ein anderer ein Honorar, weil er zusammen mit :einem Dritten ein Exemplar durchkorrigert hatte, das einst der Kanzler des Fürstentums Achaia abschreiben ließ. Es handelt sich offenbar um jenes Exemplar des El H^wi, das gleich nach der Fertigstellung der Übersetzung in Angriff genommen worden war. Der Taquüu ist von Johann von Ancona in ein anderes Format umgeschrieben worden. Hierfür verwandte man Hefte aus Ziegenpergament. Von diesem Exemplar wurden sodann durch 2 weitere Kopisten noch 2 Exemplare des Taquim hergestellt. Dafür werden die Kosten gesondert von den Korrekturkosten aufgeführt. Wir wissen übrigens aus einer Verfügung König Karls vom 16. Februar 1282, daß der Taquün im ganzen in 7 Exemplaren hergestellt wurde, eine für ein derartig umfassendes Werk doch sehr große Zahl30. Wieder ein anderer Kopist schrieb ein weiteres Exemplar ab; dieser war auch an den Korrekturarbeiten beteiligt. 28 Quinternos de carfcis ovinis. 29 Pro Karolense auro uno computato pro Taren is septem et medio et Karolense argenti computato pro granis auri diedem. 30 Vgl. Schulte, BdL־ IV, S. 98, Nr, CCLX Reg. Carol. I. 1282 B. & 164.

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