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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1935-01-01 · Heft 3 · p. Seite 243

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
79 (1935)
Issue
Heft 3
Article
Die Judenansiedlung der Staufer in Deutschland
Date
1935-01-01
Page
Seite 243 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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Die Judenansiedlung־ der Staufer 243 königliche Kammer: aus der Wetterau (incl. Frankfurt und Oppenheim), aus Oberwesel, Boppard, Sinzig, Aachen, Düren, Kaiserswerth, Duisburg, Dortmund, Worms, Speyer, Hagenau, Straßburg, Basel,. Rothenburg, Schwäbisch-Hall, Schwäbisch- Gmündy Eßlingen, Donauwörth, Bopfingen, Ulm, Konstanz, Lindau, Überlingen (Augsburg ist augenblicklich befreit). Verschiedentlich wurde die Unvollständigkeit des Verzeichnisses geltend gemacht. So ״fehlen nicht nur Regensburg, sowie die fränkischen Gemeinden Nürnberg und Würzburg, sondern auch alle weiter nördlich und östlich gelegenen Judenschaften“11. Dieser Umstand ist aber nicht Zufall, denn es fehlen12 ״wie die Reichsgüter in Sachsen und Thüringen so die ganze Gruppe um Nürnberg und in Bayern“. Die Liste scheint jedoch in ihrer Art eine weitgehende Vollständigkeit zu erreichen: sie will offenbar nur den Steuereingang aus denjenigen staufischen Städtegründungen geben, die sich fest in den Händen der Staufer befanden. Die Judensteuer selbst erscheint in der Liste — was besonders beachtet werden muß —- als besonderer Verwaltungskomplex, unabhängig von der Bürgerschaftssteuer, zum Teil sogar gruppenweise zusammengestellt. Von den angeführten Städten, deren Judengemeinden die Steuern entrichten, ist Dortmund eine Gründung des Staufers Konrad III. Aachen, Duisburg, Frankfurt, Hagenau und Rothenburg ob der Tauber sind Gründungen Friedrichs I. Staufische Gründungen im Bereich des alten Herzogtums Schwaben sind Bopfingen, Donauwörth, Eßlingen, Gmünd, Hall am Kocher, Lindau und Überlingen. In den alten Bischofs- Städten Worms, Speyer und Straßburg steuern nur noch die Juden, die noch nicht in die bischöfliche Hoheit übergegangen waren. In Augsburg, Basel und Konstanz hingegen, die während der Stauferzeit, da der staufische König die Vogtei über diese Städte inne hatte, als königliche Städte galten, steuern außer den Juden auch noch die Bürgerschaft. Jedenfalls sind die Städte, bei denen eine Judensteuer erwähnt wird — von einigen unbedeutenden Plätzen abgesehen .־^ als staufische Gründungsstädte bezw. königliche Städte nachzuweisen. 11 Elbogen <GJ. XX. 12 Weller, Städtegründ'img226 ־. 16*

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