Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 79 (1935)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Judenansiedlung der Staufer in Deutschland
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 242 (sequence 2)
- Language
- German
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242 Luitpold1 Wallach und mit der Vermehrung ihres eigenen Hausgutes. Sie stellt eine ihrer planvollen Unternehmungen zur Nutzbarmachung der Regalien für staatliche und dynastische Zwecke dar. Von Friedrich I. bis zu seinem großen Enkel Friedrich II.5 läßt sich die staufische Städtegründung verfolgen, der als ländliche Paralleie die Änsiedlung freier Bauern in Schwaben6 gegenübersteht. Man muß sich einmal den Vorgang der Stadtgründung ganz kurz vergegenwärtigen, um die Verhältnisse zu begreifen» Der Rechtstitel einer Stadtgründung haftete zunächst immer an hochgerichtlichen Befugnissen. Durch Ummauerung wurde ein Markt zur Stadt. Die Unterhaltung der städtischen Festungswerke erforderte größere Geldmittel, die nur dem deutschen König oder höchstens noch dem Hochadel zur Verfügung standen. ״Die Aufwendungen für eine neu gegründete Stadf, sagt Karl Weller7, ״waren sehr beträchtlich; sie lohnten sich aber nach Überwindung der Anfangsjahre ... Grundsätzlich nahm man in den königlichen Städten auch Juden auf, di e der königlichen Kammer eine be״ sondere Schutzsteuer zu entrichten hatten/' In dieser Feststellung liegt ein leises Ahnen des wahren Sach- Verhaltes. Den Schlüssel zur Erkenntnis der staufischen Judenansiedlung bietet die bekannte, aus dem hohenstaufischen Reichsarchiv stammende Reichssteüerliste8 vom Jahre 12429. Aus folgenden Orten10 floß die Steuer von Judengemeinden in die 5 Vgl. allgemein: Willy Cohn, Kaiser Friedrich II. und׳ die deutschen Juden, MGWJ 63 (1919), 315 ff.; A. Stern u. R. Straus, Kaiser Friedrich II., der Hohenstaufe und die Juden, ZGJD II (1930), 68 ff. nach E. Kantorowicz, Kaiser Friedrich II., Bd. I (1927). 8 Vgl. Karl Weller, Die freien! Bauern in Schwaben, Zeitschr. f. Rechtsgesch. 54, Germ. Abt. 1934, S. 178 ff. 7 Die staufische Städtegründung 166 (Sperrung von mir L. W.). 8 Ed. Schwalm, MG. Const. III 2 ff.; zuletzt Keutgen, Urkunden zur städt. Verfassungsgesch. (1901), Nr. 387. 9 In der GJ. wird die Liste noch durchgehend 1241 amgesetzt, neuerdings aber mit triftigen Gründen 1242 von: B. Hilliger, Die Reichssteuerliste von 1242f Historische Vierteljahrschrift 28 (1934), 88 ff. 10 Vgl. die Tabelle bei I. Rösel, Die Reichssteuem der' deutschen Judengemeindteny MGWJ 54 (1910), 344-47.