Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1935-01-01 · Heft 3 · p. Seite 242

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
79 (1935)
Issue
Heft 3
Article
Die Judenansiedlung der Staufer in Deutschland
Date
1935-01-01
Page
Seite 242 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2829132-2830007-2830011-2839532--53454-2839594
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

242 Luitpold1 Wallach und mit der Vermehrung ihres eigenen Hausgutes. Sie stellt eine ihrer planvollen Unternehmungen zur Nutzbarmachung der Regalien für staatliche und dynastische Zwecke dar. Von Friedrich I. bis zu seinem großen Enkel Friedrich II.5 läßt sich die staufische Städtegründung verfolgen, der als ländliche Paralleie die Änsiedlung freier Bauern in Schwaben6 gegenübersteht. Man muß sich einmal den Vorgang der Stadtgründung ganz kurz vergegenwärtigen, um die Verhältnisse zu begreifen» Der Rechtstitel einer Stadtgründung haftete zunächst immer an hochgerichtlichen Befugnissen. Durch Ummauerung wurde ein Markt zur Stadt. Die Unterhaltung der städtischen Festungswerke erforderte größere Geldmittel, die nur dem deutschen König oder höchstens noch dem Hochadel zur Verfügung standen. ״Die Aufwendungen für eine neu gegründete Stadf, sagt Karl Weller7, ״waren sehr beträchtlich; sie lohnten sich aber nach Überwindung der Anfangsjahre ... Grundsätzlich nahm man in den königlichen Städten auch Juden auf, di e der königlichen Kammer eine be״ sondere Schutzsteuer zu entrichten hatten/' In dieser Feststellung liegt ein leises Ahnen des wahren Sach- Verhaltes. Den Schlüssel zur Erkenntnis der staufischen Judenansiedlung bietet die bekannte, aus dem hohenstaufischen Reichsarchiv stammende Reichssteüerliste8 vom Jahre 12429. Aus folgenden Orten10 floß die Steuer von Judengemeinden in die 5 Vgl. allgemein: Willy Cohn, Kaiser Friedrich II. und׳ die deutschen Juden, MGWJ 63 (1919), 315 ff.; A. Stern u. R. Straus, Kaiser Friedrich II., der Hohenstaufe und die Juden, ZGJD II (1930), 68 ff. nach E. Kantorowicz, Kaiser Friedrich II., Bd. I (1927). 8 Vgl. Karl Weller, Die freien! Bauern in Schwaben, Zeitschr. f. Rechtsgesch. 54, Germ. Abt. 1934, S. 178 ff. 7 Die staufische Städtegründung 166 (Sperrung von mir L. W.). 8 Ed. Schwalm, MG. Const. III 2 ff.; zuletzt Keutgen, Urkunden zur städt. Verfassungsgesch. (1901), Nr. 387. 9 In der GJ. wird die Liste noch durchgehend 1241 amgesetzt, neuerdings aber mit triftigen Gründen 1242 von: B. Hilliger, Die Reichssteuerliste von 1242f Historische Vierteljahrschrift 28 (1934), 88 ff. 10 Vgl. die Tabelle bei I. Rösel, Die Reichssteuem der' deutschen Judengemeindteny MGWJ 54 (1910), 344-47.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.