Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 79 (1935)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Neuere Arbeiten zur Philosophie des Mittelalters [Rezension]
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 200 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2830007-2830010-2839350--53396-2839508- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Besprechungen 200 gesetzes lenken. Ich habe mehrmals jüngere Mitforscher zur Beschäftigung mit diesen Seiten ׳der Systeme angeregt und! freue michr auf zwei von mir beratene Arbeiten hin weisen zu können. Chaim Neuburger, Das Wesen des Gesetzes in der Philo״ s o p h i e des M a i m o n i d e s, (Bresl. Diss.) Danzig, 1933, 163 S., betont einleitend! die Bedeutung des Problems. Da die Stellungnahme zum Gesetz eine allegorische Verflüchtigung nicht zuläßt,, kommt hier die Spannung zwischen Judentum und Philosophie noch reiner als in der Dogmenlehre zum Ausdruck. Er bespricht die unmittelbaren philosophischen Voraussetzungen der Gesetzeslehre (metaphysische und ethische), die Lehren Maimunis vom Ursprung der Thora, ihrer Überlegenheit über alle anderen Gesetze, ihrem ,,natürlichen“ und ״übernatürlichen“ Endziel; ihren Eigenschaften (besonders wichtig die Lehre von der UnVeränderlichkeit der Thora und ihrer Weiterbildung durch die mündliche Lehre). Die Aufgabe ist mit ungemeinem Fleiß, unter Heranziehung sämtlicher Schriften M.s in den Ursprachen!, gelöst; besonders lehrreich ist, im Hinblick auf Baihbergers Arbeit, die Feststellung eines gewissen Schwankens in der rationalen und irrationalen Begründung (46 ff. j. Georg Golinski, Das W esen des R eli gion s ge s et z es in der P h i 1 osophi e d e s B a c h j a i b :n P a k u d a, (Würzb. Diss.) 1935, 75 S. stellt im ersten Teil1 die Religionsphilosophiie Baehjas, unter kritischer Bemrtzung der bekannten Arbeiten:, dar. Mehr Gelegenheit zu selbständigerWeiterführüng der Forschung findet er im zweiten Teil, der die religiöse Pflichtenlehre Baehjas bespricht. Er zeigt, wie sich nach Bach ja Vernunft und Offenbarung als Quellen des religiösen Handeln® ergänzen^ er erörtert die Scheidüng von Herzens״ und Gliederpiflichten und den Primat der ersteren und stellt bei der Besprechung des Ziele® der Gesetzgebung die für Bachja eigentümlichen asketischen Züge heraus. Sympathisch wirkt, im Gegensatz zu Schück, bei dem gleichfalls auf traditionelii-gesetzestreuem Standpunkt (Anm. 198) stehenden Verfasser die Würdigung des Primats der Philosophie^ die zu einer gewissen! Unterschätzung des Handelns führt; methodisch zu billigen ist der Gedanke, daß Bachja^ wenn er von den Sufis lernte, sich vielfach doch!nur in der im Judentum heimischen Herzensfrömmigkeit bestärkt fühlen durfte (51). Erwünscht wäre freilich ein stärkeres Zurückgehen auf die arabischen Quellen gewesen; das Begriffspaar Welt und Religion, mit dem Bachja gern arbeitet, findet bekanntlich im Arabischen als din und dun ja viel schärferen! Ausdruck als in der hebräischen Wiedergäbe; und einige Beispiele aus arabischen Äußerungen über den Körper wären geeignet gewesen, die Selbständigkeit des jüdischen Denkens Bachja gegenüber seiner Umwelt ,zu veranschaulichen. —־ Majer Bieler, Der g öttli ch e Wille (L og osbe grif f) bei Gabiröl^ Würzb• Diss., 1933, 89 S., leitet die Auffassungen des Logos bei Philon, Plotin und1 Gabirol aus ihren Gottesbegriffen ab; dabei betont er den Unterschied1 zwischen dem phiionischen Logos, der zur Abhebung Gottes von der Welt dient, und dem stoischen, der die Immanenz Gottes