Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 79 (1935)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Maimuni und die arabischen Einheitslehrer
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 135 (sequence 34)
- Language
- German
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Maimuni und die arabischen• Einheitslehrer 135 nicht Thora und Gebote annehmen will, den zwingt man nicht dazu. Und so hat Mose uns auf göttliches Geheiß befohlen, alle Bürger der Welt zu zwingen, die Gebote anzunehmen, die den Noachiden gegeben wurden173; wer sie nicht annimmt, wird mit dem Tode bestraft“. Nach den talmudischen Quellen steht Todesstrafe zwar auf Übertretung eines der noachidischen Gebote, aber außerhalb Palästinas nicht bereits auf der Weige« rung, sie anzunehmen. Diese Verschärfung biblischer und tal« mudischer Bestimmungen ist doppelt bemerkenswert bei einem Manne, nach welchem אין משפטי התורה נקמה בעולם אלא רחמים וחסד הלכות שבת) ושלום בעולם H 3); sie ist wohl nur aus dem gemein״ islamischen174, von den Almohaden in den Vordergrund ge״ rückten Dschihad«Gedanken ausreichend zu erklären. Indem Maimuni ausdrücklich fordert, daß man die Un״ körperlichkeit Gottes und auch die metaphorische Schriftaus״ legung175 philosophisch Ungeschulten weitergeben soll, verläßt er die Linie der Philosophen. Das haben bereits mittel alter« liehe Erklärer bemerkt176. Da er andererseits gewisse wertvolle Erkenntnisse und namentlich Beweisgänge der Menge grund« sätzlich vorenthält, läßt sich von ihm mit noch größerem Recht als von den Almohaden sagen, daß er zwischen hemmungs« loser Aufklärung und der Duldung des Volksglaubens einen Mittelweg eingeschlagen hat. Der Vergleich zwischen den An« f orderungen an die Volksaufklärung, die Maimuni und Ibn Tumert stellen, ist freilich schwer durchzuführen, da Maimuni weit« gehend Gradunterschiede anerkennt177. Im ganzen scheint es, lernt oder sonst von seiner Religion abweicht, bestraft wird!: entweder soll er Proselyt werden und alle Gesetze halten oder bei selbem Gesetze bleiben; ein בן גת allerdings, der weitere Gesetze haltern wil!7 handelt verdienstlich, 13ד Parallelen) bei Neuburger a. O. 174 Auch die mildere Auffassung duldet nur Monotheisten: Gold^ ziher, Vorl. 32. — Die Annahmer daß Maimuni, ebenso־ wie Saadja (Malter, Saadja 164) dem! islamischen Recht einen gewissen Einfluß ein« geräumt hat, wird wohl1 kaum auf grundsätzlichen Einspruch stoßen; Unter« suchungen hierüber sind im Gange. 175 9 •1 ,55 תאויל. Den Ausdruck ^allegorisch“ vermeide ich absicht« lieh. Näheres an anderer Stelle. 176 Falaqera, More Hamore zu I 35 g. E. 177 So scheint Maimuni die Lehre von der Unvergleichlchkeit des