Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 79 (1935)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Maimuni und die arabischen Einheitslehrer
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 134 (sequence 33)
- Language
- German
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134 Isaak Heinemann los; Josef Karo bemüht sich vergebens, eine talmudische Quelle zu finden; es wird kaum Zufall sein, daß auch der Verhängung des Dschihad (s. u.) eine Aufforderung zur Bekehrung vorausgehen muß170. — Auch die Bestimmungen über Heiden erschwert Maimuni. הלכות עכו״ם X war ausgeführt, daß man mit Götzendienern ein friedliches Verhältnis unterhalten darf. ״Aber das gilt nur, solange Israel unter den Völkern weilt oder in der Gewalt der Heiden ist. Sobald sie dagegen in unserer Gewalt sind, ist es uns verboten, einen Götzendiener unter uns zu dulden, sei es auch nur zu vorübergehendem Aufenthalt oder im Durchgangsverkehr —• es sei denn, daß er die 7 noachidischen Gebote annimmt. Denn es heißt: sie sollen nicht in deinem Lande wohnen — sei es auch nur für eine Stunde"' § 6. Dazu RAbD: ״dergleichen haben wir noch nie gehört. Der Bibelvers spricht nur von den 7 Völkern Palästinas; auch bei ihnen ist nur vom Wohnen, nicht vom Durchziehen die Rede/' Nun ist allerdings dem von Maimuni angeführten Vers Ex 2333 die Begründung beigegeben ״damit sie euch nicht zur Sünde gegen mich verleiten"; daraus mochte Maimuni die sinngemäße An- Wendung der Vorschrift auf alle Heidenvölker folgern; aber notwendig ist es nicht171; vollends gehört doch ein großes Maß guten Willens dazu, um von hier aus jeden Durchzug eines Heiden zu verbieten. Auch הלבות מלכים VIII 10 schreibt Maimuni: ״Mose hat die Thora nur gegeben für Israel . . . und für diejenigen von den anderen Völkern, welche Proselyten werden wollen; denn es heißt: so wie ihr, sei der Proselyt172. Wer aber 170 Mucdonaldi, Enz. des Isläm I 1087. 171 Nach Jochanam (Chuilltin 13 b: M. Guttmann 144) findbn. die Be- Stimmungen ־aber Götzendiener auf die Heiden außerhalb Palästinas keine Anwendung* weil sie nur׳ die von! ihren Vätern überkommenen Bräuche üben. 172 Bezüglich der Ininehaltung einzelner Gesetze durch Heiden über die noachidischen hinaus (deren Schätzung auch in der an Araber gerichteten Schrift von der Seelienruhe hervortritt) hat M. nicht immer gleichmäßig ge* urteilt (einzelnes bei Neuburger 64). Nach dem Komm, zu M. Teru~ mo.t III 9 hat der נכרי, wenn!er. Pflichten übt, zu; denen er nicht verpflichtet ist (z. B. Ter um a nimmt), doch ״einen Tedli des Lohnes“; und weil!er an unserem Lohne teilnimmt, ist;sein Handeln rechtsgültig. Zu dieser Begrün« düng stimmt schon die Entscheidung ה׳ תרומות IV 15 nicht gut; in offenem Gegensatz steht ה׳ מלכים: XI 9 f., wonach ׳ein Heide, der Sabbat hält> Thora