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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1934-01-01 · Heft 6 · p. Seite 603

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
78 (1934)
Issue
Heft 6
Article
Kassel nach der Fremdherrschaft
Date
1934-01-01
Page
Seite 603 (sequence 17)
Language
German
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Kassel nach der Fremdherrschaft 603 leiter Moses Büdinger, besteht kein harmonisches; Verhältnis* 1. :Die höchste geistliche Landesbehörde war bald nach Rs. Amts- Antritt;konstituiert; Worden•. Zu :Mitgliedern‘, des Landrabbiiiats werden Romann als, Vorsitzender, Provinzialrabbiner; Felsenstein von Hanau, Pinhas sowie Büdinger ernannt2 (14. 11. 37). Sehr bedeutsam war indes die Tätigkeit der neuen Behörde nicht3, .deren Beschlüsse sich vielfach aus finanziellen Rücksichten als unausführbar erwiesen. Als Yerwaltungsbeamter leistet er Aus- ,gezeichnetes. Der bürokratische Apparat ist in musterhafter Ordnung von ihm aufgezogen. Solche Tätigkeit sagt seiner Eigenart offenbar zu. "Über seine Referate im Vorsteheramt hat er genau Buch geführt. Sein Geschäfts]oumal,. das uns noch zum Teil vorliegt, ist tadellos geführte Seine Haltung den Behörden Bericht an die Regierung das schwerste antisemitische Geschütz auffährt. B>. erhält, einen überaus schärf gehaltenen Verweis. 1 B. einpfänd es schmerzlich, daß der Seminargottesdienst sofort verboten wurde, daß bei der Neueinrichtung weder des Gottesdienstes noch der Schule sein Bat verlangt ward, obwohl er selbst Mitglied des Landrabbinats war. 2 S. Walter in dieser Ztschr. 521 f. 3 Die in Kassel eingeführte Synagogenordnung soll zur allgemeinen Einführung gelangen. Aber der Kreis Vorsteher von Hinteln bemerkt mit Bedauern, daß die vom Konsistorium seinerzeit verordnete Synagogen- Ordnung nicht mehr in Kraft sei. Fulda erhebt Einspruch. Der Entwurf ist 11 Jahre nach Rs Tode, 1853, noch nicht erledigt. Ein dringendes Bedürfnis ist die Herausgabe eines Kurhessischen isr. Kalenders. (Eine Anzahl solcher, herausgegeben von Mose Witzenhausen, aus dem 18. Jahrh. sind in meinem Besitz. Eine Zeitlang hatte Aron Bosenbach einen solchen ediert, später Moses Benlevi. lieber beide Herausgeber s. ״Kons.“ S. 50 f. 11. 54 f.). Die Gemeinden, vor allem Ziegenhain, wünschten einen für den Kurstaat geltenden Kalender, da die ausländischen verboten seien. Leider hat die Waisenhausdruckerei in Kassel das Privilegium für den Kalenderdruck und will einen isr. nur bei Garantie eines bestimmten Absatz.es drucken. Die garantierte Zahl müsse der Zahl der isr. Familien des Landes entsprechen. Die 4 Vorsteherämter können sich aber nicht einigen. Nach 3 Jahren, 20.s 11.1839, ist die Sache noch nicht erledigt. Die Frage, oh nicht das von Niederhessen allein unterhaltene Seminar zu einer Landesanstalt und damit einer Angelegenheit auch der 3 übrigen Provinzen zu machen sei, wird von der Regierung bereits zu Rs Zeiten aufgeworfen. Hanau ist dagegen: und verlangt die Übernahme der Kosten auf die Staatskasse- (1839). So hatte denn Heß nicht ganz Unrecht, wenn er spottete, Synagogen, und Leichenordnung seien die einzigen Taten des Landrabbinats.

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