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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1934-01-01 · Heft 6 · p. Seite 600

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
78 (1934)
Issue
Heft 6
Article
Kassel nach der Fremdherrschaft
Date
1934-01-01
Page
Seite 600 (sequence 14)
Language
German
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600 Felix Lazarus von denen sich der erstere wohl kaum gemeldet hatte1. Umsonst. Es wird beschlossen, Frensdorf und. Romann in die engere Wahl zu ziehen. Beider Probepredigten mögen die Masse befriedigen, in Ps; Sinn fallen sie nicht aus. Frensdorf erscheint ihm indes als der Befähigtere. Da weder Geiger noch Sachs gehört werden sollen, so schlägt P. vor, das Amt des Landrabbinen vorerst vakant zu belassen, das des Provinzialrabbinen für Niederhessep durch Fr. oder R. provisorisch und nur das; des Gern:-rRabbiuen מסן־ Kassel durch einen von beiden definitiv zu besetzen2 3; Inzwischen ist die Aufregung in der Gemeinde ständig gewachsen? . Das Vorsteheramt gibt nach. Mit 3 gegen 2 Stimmen wählt; es Romann4'. In allerletzter Stunde tritt Heß. abermals 9nf den Plan, um womöglich die Bestätigung durch den Minister :zu hintertreiben. In seiner Eingabe wimmelt es wieder von , Kraftausdrücken. Aber trotz Heß's Versicherung, der Landesherrliche Kommissar habe ihm erklärt, die Aufsichtsbehörde, werde nie einen Mann, der noch kein Amt bekleidet habe, als Landrabbiner bestätigen, wird R. angewiesen, sich der ,,Kommission-zur Prü- 1 Geiger (1810—1874) hatte 1832 seine erste wiss. Arbeit,^die Preisschr. ,,Was hat Mohammed vom Judentum aufgenommen? veröffentlicht und in der wenig bedeutenden Gemeinde Wiesbaden das Rabbinat erhalten. Die Schrift sendet er in 2 Exemplaren an Pinhas. Ein Exemplar ist für das Vorsteheramt in K. bestimmt. Er schreibt ihm von seiner Absicht, eine wiss. j._ theolog. Ztschr. zu redigieren, 11. ladet P. zur Mitarbeit ein. (Der Brief ist vom 6. 8. 1833 datiert s. ,,Pop. wiss. Mon. bl.“ 1886, Jhg. 6, S. 185 f.) Sachs (1808—1864) ließ 1835 seine Psalmenübersetzung erscheinen. Beide standen erst in den Anfängen ihrer Laufbahn. 2 Diese 3 Ämter sind durch Personalunion verbunden. 3 Eine Eingabe mit zahlreichen Unterschriften, darunter auch die des Salomon Pinhas (Dr. P.s Vater), fordert Romanns Anstellung. Man behauptet, er solle in dem angeblich für Bayern zu errichtenden isr. Konsistorium Konsistoriälrat werden und würde damit für Kassel verlören sein. Die Idee machte der blühenden Phantasie ihrer Urheber alle Ehre. Am 7. 3. 1835 abermals ein Petitionssturm zu seinen Gunsten. Man wendet sich an das Ministerium. Romanri wird mit 300 Rtlrn. als Provinzial-und 200 Rtlrn. als Gemeinderabbiner angestellt. Je höher das Amt, um so kleiner das Gehalt. Für das Landrabbinat erhielt er 100 Rthlr 4 Pinhas erklärt, es sei noch nie vorgekömmen, daß־ eih Landrabbiner nach Kassel berufen worden wäre, der nicht schon reiferen Alters gewesen wäre und entweder durch Amts Wirksamkeit oder durch rabbinische Autorschaft einen Ruf erlangt hätte. Nach Japhet a. a. O , S; 279, ist von R-

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