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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1934-01-01 · Heft 6 · p. Seite 592

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
78 (1934)
Issue
Heft 6
Article
Kassel nach der Fremdherrschaft
Date
1934-01-01
Page
Seite 592 (sequence 6)
Language
German
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592. . Pelix Lazarus einem fürchterlichen Deutsch•:ein, für ihn charakteristisches, Gutachten; Er spricht sich entschieden dagegen aus, daß Kinder selbst, im allerzartesten Alter der Synagoge ferngehalten werden sollten, wie vorgeschrieben ־worden war*:: Seine. letzten Lebens-, jahre wurdendurch den Kampf um sein vermeintliches Recht auf die Landrabbinerstelle verbittert. Nicht lange vor seinem :Tode hatte• er, vom Vorsteheramt aufgefordert,; hinsichtlich des Eides more judaico ein Gutachten erstattet, das mit den Worten begann: ,;In Erwiderung Ihr Geehrtes“, Trotz der Gesetze von 1823 und 1816 und der durch sie den Juden verliehenen Staatsbürgerliehen Gleichstellung war nebst anderen .rechtlichen Ausnahmebestiinmungen der Judeneid in Rürhessen bestehen geblieben. Er ward in der Synagoge in den Sterbekleidern, bei angelegten. Gebetriemen gesprochen und war, wie anderswo, mit den fürchterlichsten Flüchen und Verwünschungen überreich gespickt. Dr. Pinlias, der geistige Führer der Gemeinde1 2 3, erstattet ein ausführliches Gutachten und schlägt für den Bericht an den Minister die im Wesentlichen von diesem später genehmigte Eidesformel vor, die ihrerseits wieder fast wörtlich der vor 19 Jahren vom Konsistorium dem Westphälisehen Justizminister vorgeschlagenen und von diesem approbierten Formel entspracht In welchem Lichte die Hessische Judenschaft von 1828 wohlwollenden christlichen Beurteilern erschien, zeigt ein sehr ausführheher Bericht des Kasseler Bürgermeisters Schomburg. Nach Sclis. maßgebendem Zeugnis waren Christen und Juden einander innerlich näher getreten, begann im Lande jener Geist sich zu regen, der in den Worten eines Kurhessischen Abgeordneten kurz vor dem Zustandekommen des Gesetzes von 1833 sich manifestiert: ,,Sind unsere Brüder, die Israeliten, emahcipiert’?a“ 1 Jakob Pinlias, ein Sohn des Hofminiaturmalers Salomo Pinhas, •der Vater der Hessischen Judengesetzgebung. (1788—-1861.) . - 2 Die endgültig angenommene Eidesform lautet: ,,Ich schwöre yor Gott, dem Allmächtigen, dem Schöpfer des Himmels und der Erde, ohne Vorbehalt und sträfliche Auslegung der Worte, daß . . ... . . . so wahr mit Gott helfe! Amen! ,,Kurhessen war das erste deutsche Land, das den Judeneid abschaffte. In weitem Abstände folgten die übrigen: Rundesstaaten, 1840 Sachsen, erst 1869 Preußen. > 3 Rießer, ,,Der Jude“* 1835* S, 105;־ Schomburgs Bericht (Staats- Archiv Marburg, abgedruckt in ,,Jüdische WochenzeitungM A926, Kr. 25. ff.):

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