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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1934-01-01 · Heft 5 · p. Seite 526

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
78 (1934)
Issue
Heft 5
Article
Zur Geschichte des Landrabbinats im ehemaligen Kurfürstentume Hessen
Date
1934-01-01
Page
Seite 526 (sequence 9)
Language
German
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526 Gotthilf Walter der Regierungsassessör v. Gaddaus, 1862 Regierungsrat v. Rieß und 1863 Regierungsrat v. Scholz. Nach diesen Darstellungen1 ist es ein offenkundiger Irrtum, welcher Engelbert unterlaufen ist, wenn er schreibt2: ,,Der im Gesetz vorgesehene halbjährige Zusammentritt״* des Landrabbinats ״ist nie erfolgt**. Jeder muß vielmehr einräumen, daß es unter der Kurfürstlichen Regierung eine überaus rege und regelmäßige Tätigkeit entfaltet hat. Nachdem freilich der kurhessische Staat dem preußischen einverleibt worden war, ist es ein Organ der kurhessischen Judenheit in solchem Umfange von jährlichen Tagungen mit längerer' Dauer nicht mehr gewesen. Aber es ist bis zur Stunde bestehen geblieben und hat mit Gutachten für die Regierung und die Gemeinden, bei Lehrerprüfungen, bei Anstellung von Rabbinern .seine Bedeutung gehabt und nicht selten den Frieden!!erstellen helfen. Die Kosten für dasselbe werden nach, wie vor, durch Umlage auf die Vorsteherämter aufgebracht, wobei das Vorsteheramt zu Kassel den Löwenanteil immer getragen hat und selbst heute trägt. In den 12/ג Jahrzehnten, während deren der Verfasser3 das Amt des Landrabbiners bekleidet, fand im Durchschnitt das Landrabbinat noch immer alljährlich Gelegenheit, zusammenzutreten. Es hat erst jüngst, kurz vor Erlaß des Schächt- Verbotes, dazu beitragen dürfen, daß die kurhessische Gesetzgebung für die israelitischen Gemeinden in einer Beziehung endlich die erforderliche Klärung erfahren hat. Die Verordnung vom 1 Sie beruhen auf dem Aktenmaterial bei der hiesigen Regierung Rep. XIV CI. 1 Nr. 31 und im Staatsarchive zu Marburg XIII acc. 1904/13 Nr. 102 und 169. 2 A. a. O. S. 63. 3 Bei der Amtsübernahme durch ihn gehörten dem Landrabbinate an die Provinzialrabbiner Dr. Bamberger-Hanau, Br. Cohn-Marburg, Dr. Cahn-Fulda, als Deputierter sämtlicher Vorsteherämter der Bankier Hermann Blumenthal in Kassel, in dem sich allgemeines und jüdisches Wissen auf das glücklichste vereinigten, und als staatlicher Kommissar der Geheime Regierungsrat Graf v. Platen. Im November 1920 starb Provinzialrabbiner Dr. Bamberger-Hanau. An seine Stelle trat Provinzialrabbiner Br. Gradenwitz daselbst. Deputierter sämtlicher Vorsteherämter wurde, nachdem der Bankier Hermann Blumenthal im Mai 1926 gestorben war, der Kommerzienrat Gottschalk hierselbst. Graf v. Platen blieb staatlicher Kommissar bis zum Jahre 1922. Ihm folgte 1923 Regierungsrat v. Lieberman, 1929 Regierungsrat Heinrichs und 1932 Regierungsrat Feldt.

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