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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1934-01-01 · Heft 5 · p. Seite 521

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
78 (1934)
Issue
Heft 5
Article
Zur Geschichte des Landrabbinats im ehemaligen Kurfürstentume Hessen
Date
1934-01-01
Page
Seite 521 (sequence 4)
Language
German
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Zur Geschichte d. Landrabbinats i. ehern. Kurfürstentume Hessen 521 Geschichte nachwies. Wenn der erste Theil etwas nnlebendig und mitunter trivial schien, so überraschte der zweite durch blühende, vielleicht öfters zu bilderreiche Darstellung, besonders gilt das von der Beschreibung des Untergangs zu Sodom. Die poetische Form war die vorherrschende und fast die ganze Predigt bestand aus Jamben. Eine einfache treue Übersetzung der häufig angeführten hebräischen Bibelstellen wäre wohl der etwas weitschweifigen Paraphrase vorzuziehen gewesen. Seine Stimme ist nicht unangenehm, ihr jedoch etwas mehr Kraft zu wünschen, der Vortrag lebendig. Zieht man noch in Erwägung, daß die Predigt blos meditirt und nicht wörtlich vorher aufgeschrieben war, wie Dr. Romann versicherte, so hat man Grundes genug, anzunehmen, er werde sich bei öfterer Übung zu einem tüchtigen israelitischen Prediger ausbilden/'. Am 14. Juli 1836 erfolgte die provisorische Bestellung Dr. Romanns zum Landrabbiner durch den Kurfürsten mit 100 Taler jährlichem Gehalt, der eine gleiche zum Provinzialrabbiner mit 300 Taler Gehalt durch das Ministerium und die zum Gemeinderabbiner mit 200 Taler Gehalt durch die Regierung sich anschloß. Am 1. September 1836 trat Dr. Romann sein Amt an. Bereits am 28. Oktober 1837 war seine ,provisorische Bestellung übrigens in eine definitive umgewandelt und sein Gehalt als Provinzialrabbiner um 200 Taler erhöht. In rascherer Folge schritt jetzt die Errichtung des Landrabbinates fort. Am 25. November 1836 berichtet die Regierung zu Cassel dem Ministerium, daß zu den Mitgliedern des Landrabbinats neben Landrabbiner Dr, Romann und Provinzialrabbiner Felsenstein zu Hanau Dr. Pinhas dahier ,,als Deputierter für sämmtliche Vorsteher-Ämter"Vund der Oberlehrer Dr. Büdinger dahier ,,als außerordentliches Mitglied“ gehören sollen1, und daß 1 Aus Cassel waren vorgeschlagen gewesen Dr. Büdinger und Kreis» rabbiner Wetzlar in Gudensberg, als Deputierter aller Vorsteher-Ämter die beiden Mitglieder des Casseler Vorsteher-Amtes Dr. Pinhas und Jeremias Rothfels, — von der Regierung zu Hanau waren vorgeschlagen: David Löbenstern, Abraham Marx und Jacob Hamburger ״wenn nicht grade auf eine academisch wissenschaftliche Bildung gesehen werde“, sonst der Doktor der Medizin Wetzlar, Doktor der Rechte Löbenstern und Landgerichts- Praktikant Hamburger daselbst, — von der Regierung zu Marburg der Professor Dr. Rubino und der Doktor der Philosophie Hoffa, — von der

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