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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1934-01-01 · Heft 5 · p. Seite 520

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
78 (1934)
Issue
Heft 5
Article
Zur Geschichte des Landrabbinats im ehemaligen Kurfürstentume Hessen
Date
1934-01-01
Page
Seite 520 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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520 Gotthilf Walter Dr. Heß in Stadt-Lengsfeld ein und übersendet eigenhändig einige Reden desselben. Dr. Pinhas wieder, der bekannte und verdienstvolle Kämpfer für die Emanzipation der Juden, möchte Abraham Geiger und Michael Sachs in Konkurrenz gezogen sehen. Diese beiden scheiden jedoch gleich aus, weil die Regierung darauf hinweist , daß zunächst an eine provisorische Anstellung gedacht sei, und erklärt, daß für eine solche Stellung weder der eine, noch der andere zu haben sein würde. Für Dr. Heß erwärmte sich das Ministerium allerdings. Es beschloß am 5. September 1833: ״Die Regierung dahier hat zu berichten, welche Bemühungen bisher Statt gefunden haben, einen gehörig geeigenschafteten Mann für das Amt eines Land Rabbinen zu ermitteln, und mit welchem Erfolge, insbesondere auch: ob sich nicht der Großherzogl. Sächsische Land Rabbiri Dr. Heß in Lengsfeld dazu eigne". Die religiöse Richtung desselben begegnete aber Widerständen in der Gemeinde, die nicht zu überwinden waren, obwohl er selbst sich kurz vor Toresschluß noch einmal an das Ministerium wandte, und der Landgraf Ernst gleichfalls für ihn wiederholt eine Lanze gebrochen hatte. Als Sieger aus dem Kampfe ging schließlich der Mann hervor, für den zunächst ein gewisser Juda Salomon Gustorf dem Ministerium eine Petition mit 30 Unterschritten überreicht hatte, und für den dann noch eine andere mit weit zahlreicheren Unterschriften eingelaufen war: Dr. Philipp Romann aus Heidingsfeld bei Würzburg1. Seine rabbinische Autorisation (Hattara) hatte er vom Oberrabbiner Bing in Würzbürg. Auf das Anerbieten des provisorischen Provinzialrabbiners Gosen in Marburg, Romann diesbezüglich zu prüfen, entschied die Prüfungskommission für Rabbiner, daß die Bingsche Hattara gelte und genüge. Die Prüfung in Marburg bei der ״Commission zur academischen Prüfung von Rabbinerstellen" bestand Romann am 30. Mai 1836 mit gut. Über seine Predigt urteilte der landesherrliche Kommissar : ״Die Predigt, welche den Inhalt des Textes erschöpft, zerfiel in zwei Theile, in deren etste rem, fast ganz abstract, eine Theodicee der göttlichen Weltregierung geliefert wurde, welche der zweite durch Beispiele aus der heiligen 1 Z11 deii Bewerbern hatte u. a. auch der Provinzialrabbiner Dr. Levi aus Gießen gehört.

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