Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 78 (1934)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Kritik der Offenbarungsreligion in der islamischen und jüdischen Philosophie
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 463 (sequence 8)
- Language
- German
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Zur Kritik der Offenbarungsreligion in der islam. und jüd. Philosophie 463 mythischen, der bürgerlichen ־und der natürlichen oder philosophischen, die im Namen Varros überliefert ist, heut aber allgemein auf Panaitios zurückgeführt wird1. Die bürgerliche, politischen Zwecken dienende Theologie oder Religionsform stellt in der Mitte zwischen den beiden anderen. Ihre Lehre von den Göttern ist so gefaßt, wie ihr Zweck es erfordert und die Fassungskraft des Volkes es zuläßt. Die erste, radikalste Form der Offenbarungskritik, die Bahja anführt, läßt sich von hier aus? verstehen, nicht dagegen der in der zweiten Form der Theorie enthaltene Gedanke, daß die Gesetzgebung das Werk gottgesandter Propheten oder, wie es bei• Sahrastani heißt, von Weisen• ist, die von1 Gott inspiriert sind. Diese Anschauung aber hat ihre Quelle in der Lehre des Poseidonios, daß die Gesetze das Werk der Weisen der Vorzeit sind, mit deren göttlicher Inspiration auch er rechnet.: Wenn diese urzeitlichen Gesetzgeber auch nicht als Schöpfer der Religion gelten, so doch als Schöpfer def . Mythen, und,; wie es scheint, ist diese Lehre vom Ursprung der Gesetze dann auch mit der von den drei Religionstypen verschmolzen worden, so daß dem Gesetz ein bestimmter Religionstypus zügeordnet wird, der von der wahren philosophischen Religion geschieden wird2 *. So laufen: Gesetz und bürgerliche Religion in eins und sind in ihrer: Einheit das Werk der Weisen, die sie um des Volkes willen schaffen. Freilich* fehlt hier die lediglich utilitaristische Auffassung des sittlichen und politischen Gesetzes und die exklusiv spekulative und kontemplative Bestimmung des menschlichen Endziels. Offenbar ist die in der Stoa entstandene Religionstheorie von einer Schule rein kontemplativer Richtung aufgenommen worden und hat sich damit die; Scheidung zwischen philosophischer und politischer Religion so verschärft, daß beide in ihrem Endziel ganz auseinanderrücken. Diese Auffassung von Gesetz und;bürgerlicher Religion ist dann auf die Offenbarungsreligionen übertragen warden, teils in der Form, daß als die Urheber der Offenbarungsreligionen die Weisen gelten, deren Inspiration in der unbestimmten Form der griechischen Theorie verstanden wird, teils so, daß an 1 Augustin, De civitate Dei IV 27, VI 5, 6. Vgl. Zeller, Philosophie der Griechen III l4 S. 697/698. , 2 Vgl. Heinemann, Poseidonios> metaphysische Schriften I S. 97 f., II S. 128 f.