Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 78 (1934)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Kritik der Offenbarungsreligion in der islamischen und jüdischen Philosophie
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 459 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Zur Kritik der Offenbarungsreligion in der islain. und jüd. Philosophie 459 so aufs Engste verwandt, und ihr Sinn wird hier völlig deutlich. Die Seligkeit des Menschen beruht allein• auf der spekulativen Erkenntnis; die Gesetzeserfüllung vermag nicht zur ewigen Glück- Seligkeit zu führen. Darum kann der Zweck des Gesetzes nur ein diesseitiger sein, und demgemäß kann die Lehre von einer jenseitigen ,Vergeltung für die Befolgung oder;Nichtbefolgung des Gesetzes nicht als wahr gelten, sondern nur ein Mittel sein, das Volk zur Gesetzeserfüllung anzuhalten. Auch was sonst im Gesetz von der jenseitigen Wirklichkeit ausgesagt wird, ist, auf die Fassungskraft des Volkes berechnet und als metaphysische Wahrheit nicht anzuerkennen. Man versteht zugleich auch, in welchem Sinne die verpflichtende Kraft des Gesetzes hier bestritten wird. Die , letzte Glückseligkeit des Menschen ist spekulativ,, nicht sittlich bedingt, das Sittengesetz ist für den Philosophen , ein Mittel für die Zwecke sozialer Ordnung, keine absolut; bindende Norm. Auch der hier zu Grunde gelegte Inspirationsbegriff steht dem bei Bahja erwähnten sehr nahe. Man versteht es, daß Bahja und ähnlich Ghazali1 dieser Lehre vorwerfen, daß sie den Propheten eine Art frommen Betruges nachsage. Entscheidende Züge dieser Auffassung finden sich auch in der Schilderung, die Jehuda Halevi von dem Standpunkt der Philosophen entwirft. Auch hier wird die Lehre der Philosophen, daß die Glückseligkeit des Mensehen allein auf der spekulativen Erkenntnis beruht, dahin erläutert, daß es für denjenigen, der diese Stufe erreicht habe, nichts ausmache, wie er handelt. Der Philosoph glaubt nicht daran, daß es eine Vergeltung für gutes oder böses Tun gibt, und die sittlichen Gesetze dienen für ihn allein dem Zweck der sozialen Wohlfahrt und gelten darum nur, soweit jeweils das Bedürfnis für sie besteht2. Ähnlich der dritten von Bahja genannten Form ist die Fassung der Theorie, die uns in Pseudo-Bahjas Schrift ,,Vom Wesen der Seele“, begegnet. Die ausführliche Polemik, die dort gegen sie gerichtet wird, sagt nichts davon, daß sie die Wahrheit der Offenbarung antastet oder die Geltung ihrer Gesetze beschränkt. Sie wirft ihr: nur vor, daß sie den Zweck des Gesetzes lediglich in der 1Goldziher a. a. O.! 2 Kuzari IV 19; vgl. auch IV 13 und I 1 Ende״